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Synode

Nr. 3010. Tagung der 13. Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Gemäß Beschluss des Kirchensynodalvorstandes findet die 10. Tagung der Dreizehnten Kirchensynode vom 23. bis 25. April 2026 im Dienstgebäude des Evangelischen Regionalverbandes, Kurt-Schumacher-Str. 23 (Dominikanerkloster), 60311 Frankfurt a. M., statt.
Wir bitten, am Sonntag, dem 19. April 2026, in allen Gottesdiensten der Synode fürbittend zu gedenken.
Darmstadt, 20. März 2026
Für die Kirchenleitung
Prof. Dr. Tietz
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Tagesordnung
  1. Bericht der Präses
  2. Bericht der Kirchenpräsidentin zur Lage in Kirche und Gesellschaft
  3. Berichte der Kirchenleitung
    3.1
    Bericht der Kirchenleitung 2025/2026
    3.2
    Bericht zur finanziellen Lage der EKHN / Bericht über die voraussichtlichen Jahresabschlüsse der Gesamtkirche 2024/2025
    3.3
    Bericht über die Flüchtlingsarbeit, die Mittelvergabe des Flüchtlingsfonds und Restmittel aus dem Flüchtlingsfonds bis 2025
    3.4
    Sachstandsbericht über die Weiterarbeit am Thema Sexualisierte Gewalt
    3.5
    Bericht von der Themenvisitation „Gottesdienst“ – Beobachtungen und Empfehlungen als Ergebnis der Visitation (Visitationsbericht)
  4. Berichte zum Reformprozess ekhn2030:
    4.1
    ekhn2030 – Bericht der Kirchenleitung über die Weiterarbeit an Prioritäten und Posterioritäten in der EKHN
    4.2
    ekhn2030 – Bericht der Kirchenleitung über die Arbeit, Ergebnisse und Empfehlungen des Runden Tisches zum Gebäudebedarfs- und -entwicklungsplangesetz
    4.3
    ekhn2030 – Evaluationsbericht Verwaltungsleitung
  5. Digitalisierungsbericht: Sachstand und Zeitplanung zur Digitalisierung in Verbindung mit QT5
    [Antrag aus der 9. Tagung]
  6. Kirchengesetze
    6.1
    Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung der Vereinbarung mit der Evangelischen Landeskirche in Baden vom 28. September/12. November 1984 (3 Lesungen)
    6.2
    Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung der Zusammensetzung der Kirchenleitung sowie zur Neuordnung der Propsteibereiche – 1. Lesung
    6.3
    Entwurf eines Kirchengesetzes zur Aufhebung des Kirchengesetzes betreffend die Gemeindeordnung für die Evangelische Personalgemeinde Christus-Immanuel in Frankfurt am Main vom 6. Mai 1953 (3 Lesungen)
    6.4
    Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung des § 4 Abs. 1 der Kirchengemeindewahlordnung (3 Lesungen)
    6.5
    Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung des § 44 Regionalgesetzes – 1. Lesung
    6.6
    Entwurf eines Kirchengesetzes zur Änderung des Ehrenamtsgesetzes (3 Lesungen)
    6.7
    ekhn2030 - QT5 Verwaltungsentwicklung: Entwurf eines Kirchengesetzes zur Neuordnung der Verwaltung der EKHN – 2. und 3. Lesung
  7. Beschlüsse
    7.1
    Rahmenplanung zur Umsetzung der Einsparbeschlüsse bis zum Jahr 2033
    7.2
    Treibhausgas-Bilanz 2024 der EKHN
    7.3
    Maßnahmenprojektion im Kontext des 1. Klimaschutzplans 2026 bis 2031 der EKHN
    7.4
    Abnahme der Jahresrechnung der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung für das Jahr 2024
  8. Beteiligung der Kirchenleitung am Besetzungsverfahren Stellvertretender Dekaninnen und Dekane ohne Stellenanteil [Antrag Nr. 8 aus der 8. Tagung]
  9. Nachwahlen in synodale Ausschüsse
    9.1
    Wahl eines nicht-ordinierten Mitglieds in den Ausschuss für Jugend, Bildung, Erwachsene, Lebenswelten
    9.2
    Wahl eines ordinierten Mitglieds in den Finanzausschuss
    9.3
    Wahl zweier ordinierter Mitglieder in den Rechnungsprüfungsausschuss
    9.4
    Wahl zweier ordinierter Mitglieder in den Theologischen Ausschuss
    9.5
    Wahl vierer nicht-ordinierter Mitglieder in den Verwaltungsausschuss
  10. Fragestunde
  11. Anträge von Dekanatssynoden
    11.1
    Dekanat Vogelsberg: Regionale Baubetreuung
Darmstadt, 31. März 2026
Für den Kirchensynodalvorstand
Dr. Pfeiffer

Bekanntmachungen

Nr. 31Berichtigung der Kollektenpläne 2027 und 2028

Die Kollektenpläne für die Jahre 2027 und 2028 (ABl. 2026 S. 9 Nr. 6) sind wie folgt zu berichtigen:
Kollektenplan 2027
Tag
Zweck
30.
25.12.2027
1. Weihnachtstag
Für den Stiftungsfonds DiaDem
sowie für den Stiftungsfonds DiaStart
Kollektenplan 2028
Tag
Zweck
30.
25.12.2028
1. Weihnachtstag
Für den Stiftungsfonds DiaDem
sowie für den Stiftungsfonds DiaStart
Darmstadt, 8. April 2026
Für die Kirchenverwaltung
Witte-Karp

Nr. 32Urkunde
Zusammenlegung der Evangelischen Kirchengemeinde Diedenshausen, der Evangelischen Kirchengemeinde Erdhausen, der Evangelischen Kirchengemeinde Gladenbach, der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Mornshausen an der Salzböde, der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Runzhausen und der Evangelischen Kirchengemeinde Weidenhausen,
alle Evangelisches Dekanat Biedenkopf-Gladenbach

Gemäß § 4 Absatz 1 der Kirchengemeindeordnung in Verbindung mit § 1 Nummer 1 der Rechtsverordnung zur Übertragung von Aufgaben auf die Kirchenverwaltung wird nach Anhörung der beteiligten Kirchenvorstände und des Dekanatssynodalvorstands des Evangelischen Dekanats Biedenkopf-Gladenbach Folgendes beschlossen:
§ 1
Die Evangelische Kirchengemeinde Diedenshausen, die Evangelische Kirchengemeinde Erdhausen, die Evangelische Kirchengemeinde Gladenbach, die Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Mornshausen an der Salzböde, die Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Runzhausen und die Evangelische Kirchengemeinde Weidenhausen, alle Evangelisches Dekanat Biedenkopf-Gladenbach, werden am 1. Januar 2027 zur „Evangelischen Kirchengemeinde Gladenbacher Land“ zusammengelegt.
§ 2
Die Evangelische Kirchengemeinde Gladenbacher Land ist Gesamtrechtsnachfolgerin der Evangelischen Kirchengemeinde Diedenshausen, der Evangelischen Kirchengemeinde Erdhausen, der Evangelischen Kirchengemeinde Gladenbach, der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Mornshausen an der Salzböde, der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Runzhausen und der Evangelischen Kirchengemeinde Weidenhausen.
§ 3
Das Grundvermögen der Evangelischen Kirchengemeinde Diedenshausen, der Evangelischen Kirchengemeinde Erdhausen, der Evangelischen Kirchengemeinde Gladenbach, der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Mornshausen an der Salzböde, der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Runzhausen und der Evangelischen Kirchengemeinde Weidenhausen ist im Grundbuch unter der neuen Eigentümerbezeichnung „Evangelische Kirchengemeinde Gladenbacher Land“ zusammenzuführen. Dabei sind für die Vermögensarten Kirchenvermögen und Pfarreivermögen getrennte Grundbuchblätter anzulegen.
Darmstadt, 26. März 2026
Für die Kirchenverwaltung
Zander

Nr. 33Urkunde
über die Bildung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde
im Idsteiner Land

Die Evangelische Kirchengemeinde Idstein, die Evangelische Kirchengemeinde Niedernhausen, die Evangelische Johannesgemeinde Niederseelbach und die Evangelische Kirchengemeinde Wörsbachtal, alle Evangelisches Dekanat Rheingau-Taunus, bilden zum 1. Januar 2027 die Evangelische Gesamtkirchengemeinde im Idsteiner Land mit Sitz in Idstein.
Die Satzung der Gesamtkirchengemeinde wird gemäß § 44 Absatz 1 des Regionalgesetzes hiermit genehmigt. Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt online unter https://kirchenrecht-ekhn.de/document/61439.
Darmstadt, 7. April 2026
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Für die Kirchenverwaltung
Lehmann

Nr. 34Urkunde
über die Bildung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde
an Lahn und Simberg

Die Evangelische Kirchengemeinde Hermannstein, die Evangelische Kirchengemeinde Naunheim und die Evangelische Kirchengemeinde Waldgirmes, alle Evangelisches Dekanat Biedenkopf-Gladenbach, bilden zum 1. Januar 2027 die Evangelische Gesamtkirchengemeinde an Lahn und Simberg mit Sitz in Wetzlar-Hermannstein.
Die Satzung der Gesamtkirchengemeinde wird gemäß § 44 Absatz 1 des Regionalgesetzes hiermit genehmigt. Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt online unter https://kirchenrecht-ekhn.de/document/61440.
Darmstadt, 7. April 2026
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Für die Kirchenverwaltung
Lehmann

Nr. 35Urkunde
über die Bildung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde
Langen-Egelsbach

Die Evangelische Kirchengemeinde Egelsbach und die Evangelische Kirchengemeinde Langen, beide Evangelisches Dekanat Dreieich-Rodgau, bilden zum 1. Januar 2027 die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Langen-Egelsbach mit Sitz in Langen.
Die Satzung der Gesamtkirchengemeinde wird gemäß § 44 Absatz 1 des Regionalgesetzes hiermit genehmigt. Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt online unter https://kirchenrecht-ekhn.de/document/61441.
Darmstadt, 7. April 2026
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Für die Kirchenverwaltung
Lehmann

Nr. 36Urkunde
über die Bildung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde
Westerwald mit Sinn

Die Evangelische Kirchengemeinde Beilstein-Rodenroth, die Evangelische Kirchengemeinde Breitscheid-Medenbach, die Evangelische Kirchengemeinde Driedorf, die Evangelische Kirchengemeinde Fleisbach, die Evangelische Kirchengemeinde Hörbach, die Evangelische Kirchengemeinde Merkenbach, die Evangelische Kirchengemeinde Nenderoth, die Evangelische Kirchengemeinde Schönbach und die Evangelische Kirchengemeinde Sinn, alle Evangelisches Dekanat an der Dill, bilden zum 1. Januar 2027 die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Westerwald mit Sinn mit Sitz in Herborn.
Die Satzung der Gesamtkirchengemeinde wird gemäß § 44 Absatz 1 des Regionalgesetzes hiermit genehmigt. Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt online unter https://kirchenrecht-ekhn.de/document/61442.
Darmstadt, 7. April 2026
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Für die Kirchenverwaltung
Lehmann

Nr. 37Urkunde
über die Bildung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde
im Herzen Rheinhessens

Die Evangelische Kirchengemeinde Nieder-Saulheim, die Evangelische Kirchengemeinde Ober-Saulheim, die Evangelische Kirchengemeinde Partenheim, die Evangelische Kirchengemeinde Rommersheim, die Evangelische Kirchengemeinde Schornsheim, die Evangelische Kirchengemeinde Udenheim, die Evangelische Kirchengemeinde Vendersheim und die Evangelische Kirchengemeinde Wörrstadt, alle Evangelisches Dekanat Alzey-Wöllstein, bilden zum 1. Januar 2027 die Evangelische Gesamtkirchengemeinde im Herzen Rheinhessens mit Sitz in Vendersheim.
Die Satzung der Gesamtkirchengemeinde wird gemäß § 44 Absatz 1 des Regionalgesetzes hiermit genehmigt. Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt online unter https://kirchenrecht-ekhn.de/document/61443.
Darmstadt, 7. April 2026
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Für die Kirchenverwaltung
Lehmann

Nr. 38Urkunde
über die Bildung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde
Weilburg-Löhnberg

Die Evangelische Kirchengemeinde Kubach-Hirschhausen, die Evangelische Kirchengemeinde Löhnberg, die Evangelische Kirchengemeinde Niedershausen, die Evangelische Kirchengemeinde Obershausen und die Evangelische Kirchengemeinde Weilburg, alle Evangelisches Dekanat an der Lahn, bilden zum 1. Januar 2027 die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Weilburg-Löhnberg mit Sitz in Weilburg.
Die Satzung der Gesamtkirchengemeinde wird gemäß § 44 Absatz 1 des Regionalgesetzes hiermit genehmigt. Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt online unter https://kirchenrecht-ekhn.de/document/61446.
Darmstadt, 7. April 2026
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Für die Kirchenverwaltung
Lehmann

Nr. 39Urkunde
über die Bildung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde
Bensheim

Die Evangelische Kirchengemeinde Bensheim-Auerbach, die Evangelische Kirchengemeinde Gronau-Zell, die Evangelische Michaelsgemeinde Bensheim, die Evangelische Kirchengemeinde Schönberg-Wilmshausen und die Evangelische Stephanusgemeinde Bensheim, alle Evangelisches Dekanat Bergstraße, bilden zum 1. Januar 2027 die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Bensheim mit Sitz in Bensheim.
Die Satzung der Gesamtkirchengemeinde wird gemäß § 44 Absatz 1 des Regionalgesetzes hiermit genehmigt. Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt online unter https://kirchenrecht-ekhn.de/document/61452.
Darmstadt, 7. April 2026
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Für die Kirchenverwaltung
Lehmann

Nr. 40Urkunde
über die Umbenennung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde
Heringen, Nauheim und Neesbach in Evangelische Gesamtkirchengemeinde
Goldener Grund – Taunus

Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Heringen, Nauheim und Neesbach im Evangelischen Dekanat an der Lahn führt ab dem 1. Januar 2027 den Namen
Evangelische Gesamtkirchengemeinde Goldener Grund – Taunus.
Die Gesamtkirchengemeinde besteht ab dem 1. Januar 2027 aus den folgenden Ortskirchengemeinden: Evangelische Kirchengemeinde Dauborn, Evangelische Kirchengemeinde Heringen, Evangelische Kirchengemeinde Kirberg-Ohren, Evangelische Kirchengemeinde Mensfelden-Linter, Evangelische Kirchengemeinde Münster, Evangelische Kirchengemeinde Nauheim, Evangelische Kirchengemeinde Neesbach und Evangelische Kirchengemeinde Weyer.
Die neue Satzung der Gesamtkirchengemeinde wird gemäß § 44 Absatz 1 des Regionalgesetzes hiermit genehmigt. Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt online unter https://kirchenrecht-ekhn.de/document/61449.
Darmstadt, 7. April 2026
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Für die Kirchenverwaltung
Lehmann

Nr. 41Urkunde
über die Auflösung
des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes
Wiesbaden-Rheingau-Taunus

Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat am 26. März 2026 aufgrund von § 26 Absatz 2 Satz 1 des Regionalgesetzes die Auflösung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes Wiesbaden-Rheingau-Taunus mit Sitz in Wiesbaden zum 1. April 2026 beschlossen.
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau ist Gesamtrechtsnachfolgerin des Regionalverwaltungsverbandes. Gemäß § 26 Absatz 2 Satz 2 des Regionalgesetzes sind mit seiner Auflösung am 1. April 2026 die Pflichtaufgaben sowie alle Betriebsmittel und Beschäftigungsverhältnisse des Regionalverwaltungsverbandes auf die Gesamtkirche übergegangen.
Darmstadt, 1. April 2026
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Für die Kirchenleitung
Dr. Fuchs-Esterhaus

Nr. 42Einstellungstermin und Bewerbungsfristen für das zweite Halbjahr 2026

Einstellungstermin für das zweite Halbjahr 2026 ist der 1. Dezember 2026. Die Bewerbungsfrist beginnt am 1. Mai 2026 und endet am 31. Mai 2026.
Die Bewerbungen sind mit folgenden Unterlagen an die Kirchenverwaltung, Dezernat 2 - Personal – Referat Personalservice Pfarrdienst - zu richten:
  1. Bewerbungsschreiben
  2. Tabellarischer Lebenslauf (ggf. mit Lichtbild)
  3. Zeugnis der beiden Theologischen Prüfungen (Das Zeugnis der 2. Theologischen Prüfung kann ggf. nachgereicht werden)
  4. ggf. weitere berufsqualifizierende Nachweise
Diese Regelung gilt für Pfarramtskandidatinnen und Pfarramtskandidaten der EKHN ab Vikarskurs 2-2015.
Darmstadt, 1. April 2026
Für die Kirchenverwaltung
Mause

Nr. 43Verleihung der MAV-Ehrennadel der EKHN

In Anerkennung und Würdigung der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Mitarbeitervertretung und als Zeichen des Dankes wurde die MAV-Ehrennadel der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau verliehen an:
Elke Bach, MAV Ev. Dekanat Büdinger Land
Catrin Bihn, MAV Ev. Dekanat Dreieich-Rodgau
Monika Förster, MAV Ev. Dekanat Alzey-Wöllstein
Silvia Heid, MAV Ev. Dekanat Odenwald
Sabine Herold, MAV Ev. Dekanat Westerwald
Markus Hörnicke, MAV Ev. Regionalverwaltung Wiesbaden
Petra Jahnel, MAV Ev. Dekanat Vogelsberg
Evelyne Kiesel, MAV Ev. Dekanat Rheingau-Taunus
Christian Reifert, MAV Ev. Dekanat Biedenkopf-Gladenbach
Jürgen Röhsler, MAV Evangelische Zusatzversorgungskasse
Holger Schneider, MAV Ev. Dekanat Büdinger Land
Martina Schreiber, MAV Zentrum Oekumene der EKHN und EKKW
Iris Schürg, MAV Ev. Dekanat Westerwald
Claudia Schwebler, MAV Ev. Dekanat Alzey-Wöllstein
Beate Seelhof, MAV Ev. Dekanat an der Dill
Carola Wagenknecht-Möhn, MAV Ev. Dekanat an der Lahn
Christiane Wessels, MAV Zentrum Bildung der EKHN
Darmstadt, 27. März 2026
Für die Gesamtmitarbeitervertretung
Pötzl

Dienstnachrichten und Stellenausschreibungen

Dienstnachrichten

Die Dienstnachrichten werden im Internet nicht veröffentlicht.

Stellenausschreibungen

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Pfarrstellen

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Information zur Bewerbung

Bewerbungen für die nachstehend ausgeschriebenen Pfarrstellen müssen in Textform auf dem aktuellen Dienstweg bei der Kirchenleitung eingereicht werden. Neben einem tabellarischen Lebenslauf, gern mit aktuellem Lichtbild, wird – im Blick auf die beworbene Pfarrstelle – eine aussagefähige Darstellung der persönlichen Motivation und Qualifikationen (inkl. der entsprechenden Nachweise) erwartet.
Zur Wahrung der Frist müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf des 28. Mai 2026 eingereicht werden. Maßgeblich ist bei Bewerbung in Papierform der Eingangsstempel der ersten vorgesetzten Dienststelle des einzuhaltenden Dienstweges, bei Bewerbungen aus anderen Gliedkirchen der EKD der Eingangsstempel der Kirchenleitung. Eine Bewerbung per E-Mail hat als ein zusammenhängendes PDF-Dokument zu erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der E-Mail bei der ersten vorgesetzten Dienststelle. Der ausschließlich aktuelle Dienstweg ist vollständig zu informieren (z. B. Dekanat und Propstei). Bitte richten Sie in diesem Fall Ihre Bewerbung auch an: pfarrdienst.personalservice@ekhn.de. An diese Adresse sind auch externe Bewerbungen per E-Mail zu richten.
Für nachstehende Stellenausschreibung werden die Bestimmungen des AGG beachtet. Diskriminierungsfreie Bewerbungsverfahren nach dem AGG sind in der EKHN Standard. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir weisen darauf hin, dass Pfarrer*innen aus anderen Gliedkirchen der EKD, die sich für eine Stelle interessieren, zuerst das Bewerbungsrecht erhalten müssen. Ansprechpartnerin ist die Leiterin des Referats Personalservice Pfarrdienst, OKRin Heike Mause, Tel.: 06151 405-390, E-Mail: pfarrdienst.personalservice@ekhn.de.
Die nachfolgenden Stellenausschreibungen finden Sie in der Stellenbörse der EKHN unter:
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Gemeindepfarrstellen

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Nord-Nassau

Dekanat an der Dill
Nachbarschaftsraum 3 - Evangelische Gesamtkirchengemeinde um den Wilhelmsturm, 1,0 Pfarrstelle II, Modus A, zum dritten Mal
Dekanat an der Lahn
Nachbarschaftsraum 5 - Süd, 1,0 Pfarrstelle IV, Modus A
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Oberhessen

Dekanat Büdinger Land
Nachbarschaftsraum 3 - Region Gedern, 0,5 Pfarrstelle I, Modus A
Nachbarschaftsraum 3 - Region Gedern, 0,5 Pfarrstelle III, Modus A
Nachbarschaftsraum 5 - Ortenberg, 1,0 Pfarrstelle III (ab 1. Januar 2026 Evangelische Kirchengemeinde Konradsdorf), Dienstauftrag zur Verwaltung, Modus C
Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung,
zum dritten Mal
Dekanat Wetterau
Nachbarschaftsraum 1 - Nördliche Wetterau, 1,0 Pfarrstelle VII (Evangelische Gesamtkirchengemeinde Nördliche Wetterau), Modus A
Nachbarschaftsraum 4 - Friedberg, 1,0 Pfarrstelle III (ab 1. Januar 2026 Evangelische Friedensgemeinde Friedberg), Modus A
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Rheinhessen und Nassauer Land

Dekanat Nassauer Land
Nachbarschaftsraum 4 - Rhein-Lahneck, 1,0 Pfarrstelle V, Modus A, zum zweiten Mal
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Rhein-Main

Dekanat Kronberg
Nachbarschaftsraum 1 - Kelkheim/Eppstein, 1,0 Pfarrstelle I,
Modus A
Dekanat Wiesbaden
Nachbarschaftsraum 2 - West, 1,0 Pfarrstelle II, Modus A, zum zweiten Mal
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Starkenburg

Dekanat Bergstraße
0,5 Springerstelle, Dienstauftrag zur Verwaltung befristet bis 31. Dezember 2029
Dekanat Darmstadt
Nachbarschaftsraum 5 - Nord, 0,5 Pfarrstelle IV, Dienstauftrag zur Verwaltung befristet bis 31. Dezember 2029
Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung
Dekanat
Groß-Gerau-Rüsselsheim
Nachbarschaftsraum 2 - Rüsselsheim-Nauheim, 1,0 Pfarrstelle III,
Modus A, zum zweiten Mal
Nachbarschaftsraum 2 - Rüsselsheim–Nauheim,
0,5 Stellenanteil der Pfarrstelle VI, Dienstauftrag zur Verwaltung (Modus C)
0,5 Stellenanteil der Pfarrstelle VI, Dienstauftrag zur Verwaltung befristet bis 31. Dezember 2029
Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung, zum zweiten Mal
Dekanat Odenwald
Nachbarschaftsraum 1 - Nord, 1,0 Pfarrstelle III, Modus A sowie 1,0 Pfarrstelle IV, Modus A, zum zweiten Mal
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Stellen in den Zentren

JVA Limburg/Rockenberg
1.0 Pfarrstelle für Gefängnisseelsorge bei der Justizvollzugsanstalt Rockenberg/
Justizvollzugsanstalt Limburg (m/w/d) zum wiederholten Mal
JVA Wiesbaden
1,0 Pfarrstelle für Gefängnisseelsorge bei der Justizvollzugsanstalt Wiesbaden (m/w/d) zum wiederholten Mal
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Regionale Stellen

Dekanat Nassauer Land
0,5 Fachstelle im Handlungsfeld Bildung
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Kirchenmusikstellen

Dekanat Vogelsberg
B-Kirchenmusikstelle (m/w/d) 100 %-Stelle, unbefristet
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Gemeindepädagogikstellen

Die nachfolgenden Stellenausschreibungen finden Sie in der Stellenbörse der EKHN unter:
Dekanat
Biedenkopf-Gladenbach
Gemeindepädagog*in oder Gemeindediakon*in oder Sozialpädagog*in bzw. Sozialarbeiter*in mit gemeindepädagogischer Qualifikation (w/m/d) 100 %-Stelle, unbefristet davon 50 %-Stellenanteil als Dekanatsjugendreferent*in und 50 %-Stellenanteil als Gemeindepädagog*in
Dekanat
Groß-Gerau-Rüsselsheim
Gemeindepädagog*in oder Gemeindediakon*in oder Sozialpädagog*in bzw. Sozialarbeiter*in mit gemeindepädagogischer Qualifikation für die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien (w/m/d)
Dekanat Mainz
Gemeindepädagog*in oder Gemeindediakon*in oder Sozialpädagog*in bzw. Sozialarbeiter*in mit gemeindepädagogischer Qualifikation (w/m/d) Stellenumfang 50 %, unbefristet, Vergütung E 9 + 50 % plus 25 %, befristet, Vergütung E 10
Dekanat Wiesbaden
Gemeindepädagog*in oder Gemeindediakon*in oder Sozialpädagog*in bzw. Sozialarbeiter*in mit gemeindepädagogischer Qualifikation (w/m/d) 100 % einer Vollzeitstelle, unbefristet
wbv Kommunikation: Kirchenverwaltung LAW|PUBLISHER