.
#
#Ausgabe 8Darmstadt, 14. August 2026
Gesetze und Verordnungen
Nr. 135Kirchengesetz
über die Beendigung des Wahlrechts von Mitgliedern der Evangelischen Kirche
in Hessen und Nassau in der Evangelischen Kirchengemeinde Laudenbach,
Evangelische Landeskirche in Baden
Vom 24. April 2026
über die Beendigung des Wahlrechts von Mitgliedern der Evangelischen Kirche
in Hessen und Nassau in der Evangelischen Kirchengemeinde Laudenbach,
Evangelische Landeskirche in Baden
Vom 24. April 2026
Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
§ 1
(1) Dem als Anlage beigefügten Vertrag der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Paulusplatz 1, 64285 Darmstadt, vertreten durch die Kirchenleitung, und der Evangelischen Landeskirche in Baden, Blumenstraße 1-7, 76133 Karlsruhe, vertreten durch den Landeskirchenrat, über die Aufhebung der Vereinbarung, wonach die Mitglieder der Evangelischen Heilig-Geist-Gemeinde, die ihren Wohnsitz im Sinne des staatlichen Melderechts (Hauptwohnung) in Oberlaudenbach haben, unter den für die Mitglieder der Evangelischen Landeskirche in Baden geltenden Voraussetzungen bei den Wahlen zum Evangelischen Kirchengemeinderat wahlberechtigt und wählbar sind und das Wahlrecht dieser Gemeindemitglieder bei den Wahlen zum Kirchenvorstand der Evangelischen Heilig-Geist-Gemeinde solange ruht, wird zugestimmt.
(2) Die Kirchenleitung wird mit dem Vollzug beauftragt.
§ 2
Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.
*** |
Anlage
Vertrag
zwischen
der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau,
Paulusplatz 1
64285 Darmstadt,
64285 Darmstadt,
vertreten durch die Kirchenleitung
und
der Evangelischen Kirche in Baden,
Blumenstraße 1-7
76133 Karlsruhe,
76133 Karlsruhe,
vertreten durch den Landeskirchenrat,
dieser vertreten durch Frau Landesbischöfin Prof. Dr. Heike Springhart
dieser vertreten durch Frau Landesbischöfin Prof. Dr. Heike Springhart
über die Änderung der Vereinbarung zwischen der Evangelischen Kirche in Baden und der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 28. September/12. November 1984 betreffend die Ausübung des Wahlrechts der Gemeindemitglieder, die ihren Wohnsitz im Sinne des staatlichen Melderechts (Hauptwohnung) in Oberlaudenbach haben. Mit Zustimmung der Kirchenvorstände der Evangelischen Kirchengemeinde in Heppenheim/Bergstraße und der Evangelischen Kirchengemeinde Laudenbach wird Folgendes vereinbart:
§ 1
Die Ziffern 1 und 5 des Vertrags zwischen der Evangelischen Kirche in Baden und der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, wonach die Mitglieder der Evangelischen Heilig-Geist-Gemeinde, die ihren Wohnsitz im Sinne des staatlichen Melderechts (Hauptwohnung) in Oberlaudenbach haben, unter den für die Mitglieder der Evangelischen Landeskirche in Baden geltenden Voraussetzungen bei den Wahlen zum Evangelischen Kirchengemeinderat wahlberechtigt und wählbar sind und das Wahlrecht dieser Gemeindemitglieder bei den Wahlen zum Kirchenvorstand der Evangelischen Heilig-Geist-Gemeinde während der Geltung des Vertrags ruht, werden aufgehoben.
§ 2
Die Gemeindegliederdaten der Gemeindemitglieder aus Oberlaudenbach werden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau übergeben.
§ 3
Eine Entschädigung wird von keiner vertragsschließenden Kirche gezahlt. Vermögen oder Personal geht nicht über.
§ 4
Dieser Vertrag tritt, nach Zustimmung der Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau mit Wirkung vom 1. Juli 2026 in Kraft. Jede der Vertragsschließenden erhält eine Ausfertigung des Vertrags.
Darmstadt, 21. Juli 2026 |
Für den Kirchensynodalvorstand |
Dr. Pfeiffer |
Bekanntmachungen
Nr. 136Urkunde
über die Bildung der Gesamtkirchengemeinde
Evangelische Gemeinde Hoffnungsraum Frankfurt am Main
über die Bildung der Gesamtkirchengemeinde
Evangelische Gemeinde Hoffnungsraum Frankfurt am Main
Die Evangelische Kirchengemeinde Bockenheim, die Evangelische Dreifaltigkeitsgemeinde Frankfurt am Main, die Evangelische Kirchengemeinde Frieden und Versöhnung Frankfurt am Main, die Evangelische Cyriakusgemeinde Frankfurt am Main-Rödelheim und die Evangelische Hoffnungsgemeinde Frankfurt am Main, alle Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach, bilden zum 1. Januar 2027 die Gesamtkirchengemeinde „Evangelische Gemeinde Hoffnungsraum Frankfurt am Main“.
Die Satzung der Gesamtkirchengemeinde wird gemäß § 44 Absatz 1 des Regionalgesetzes hiermit genehmigt. Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt online unter https://kirchenrecht-ekhn.de/document/61909.
Darmstadt, 14. Juli 2026 |
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau |
Für die Kirchenverwaltung |
Lehmann |
Nr. 137Urkunde
über die Bildung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde
Wiesbaden Mitte-West
über die Bildung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde
Wiesbaden Mitte-West
Die Evangelische Kirchengemeinde Wiesbaden-Dotzheim, die Evangelische Erlösergemeinde Wiesbaden-Sauerland, die Evangelische Kirchengemeinde Wiesbaden-Klarenthal, die Evangelische Kreuzkirchengemeinde Wiesbaden, die Evangelische Matthäuskirchengemeinde Wiesbaden, die Evangelische Paul-Gerhardt-Gemeinde Wiesbaden und die Evangelische Ringkirchengemeinde Wiesbaden, alle Evangelisches Dekanat Wiesbaden, bilden zum 1. Januar 2027 die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Wiesbaden Mitte-West.
Die Satzung der Gesamtkirchengemeinde wird gemäß § 44 Absatz 1 des Regionalgesetzes hiermit genehmigt. Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt online unter https://kirchenrecht-ekhn.de/document/62840.
Darmstadt, 16. Juli 2026 |
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau |
Für die Kirchenverwaltung |
Lehmann |
Nr. 138Urkunde
über die Bildung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde
Odenwald Nord
über die Bildung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde
Odenwald Nord
Die Evangelische Kirchengemeinde Bad König, die am 1. Januar 2027 durch eine Zusammenlegung neu entstehende Evangelische Kirchengemeinde Breuberg, die Evangelische Kirchengemeinde Höchst im Odenwald, die Evangelische Kirchengemeinde Kirchbrombach, die Evangelische Kirchengemeinde Mümling-Grumbach, die Evangelische Kirchengemeinde Seckmauern, die Evangelische Kirchengemeinde Zell im Odenwald und die am 1. Januar 2027 durch eine Zusammenlegung neu entstehende Evangelische Bergkirchengemeinde Lützelbach, alle Evangelisches Dekanat Odenwald, bilden zum 1. Januar 2027 die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Odenwald Nord mit Sitz in Breuberg.
Die Satzung der Gesamtkirchengemeinde wird gemäß § 44 Absatz 1 des Regionalgesetzes hiermit genehmigt. Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt online unter https://kirchenrecht-ekhn.de/document/62450.
Darmstadt, 27. Juli 2026 |
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau |
Für die Kirchenverwaltung |
Lehmann |
Nr. 139Urkunde
über die Bildung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde
Erbach und Michelstadt
über die Bildung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde
Erbach und Michelstadt
Die Evangelische Kirchengemeinde Erbach, die Evangelische Kirchengemeinde Michelstadt, die Evangelische Kirchengemeinde Steinbach im Odenwald, die Evangelische Kirchengemeinde Vielbrunn, die Evangelische Kirchengemeinde Weiten-Gesäß und die Evangelische Kirchengemeinde Würzberg, alle Evangelisches Dekanat Odenwald, bilden zum 1. Januar 2027 die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Erbach und Michelstadt mit Sitz in Michelstadt.
Die Satzung der Gesamtkirchengemeinde wird gemäß § 44 Absatz 1 des Regionalgesetzes hiermit genehmigt. Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt online unter https://kirchenrecht-ekhn.de/document/62449.
Darmstadt, 27. Juli 2026 |
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau |
Für die Kirchenverwaltung |
Lehmann |
Nr. 140Urkunde
über die Auflösung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde
Michelstadt
über die Auflösung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde
Michelstadt
Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Michelstadt im Evangelischen Dekanat Odenwald wird mit Ablauf des 31. Dezember 2026 aufgelöst. Rechtsnachfolger ist die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Erbach und Michelstadt.
Die Evangelische Kirchengemeinde Michelstadt, die Evangelische Kirchengemeinde Weiten-Gesäß und die Evangelische Kirchengemeinde Würzberg werden am 1. Januar 2027 Ortskirchengemeinden der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Erbach und Michelstadt.
Darmstadt, 27. Juli 2026 |
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau |
Für die Kirchenverwaltung |
Lehmann |
Nr. 141Urkunde
über die Bildung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde
Niddaer Land
über die Bildung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde
Niddaer Land
Die Evangelische Kirchengemeinde Borsdorf, die Evangelische Kirchengemeinde Eichelsdorf, die Evangelische Kirchengemeinde Geiß-Nidda und Bad Salzhausen, die Evangelische Kirchengemeinde Nidda, die Evangelische Kirchengemeinde Ober-Lais, die Evangelische Kirchengemeinde Ober-Schmitten, die Evangelische Kirchengemeinde Ober-Widdersheim, die Evangelische Kirchengemeinde Stornfels, die Evangelische Kirchengemeinde Ulfa sowie die Evangelische Kirchengemeinde Wallernhausen-Fauerbach, alle Evangelisches Dekanat Büdinger Land, bilden zum 1. Januar 2027 die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Niddaer Land mit Sitz in Nidda.
Die Satzung der Gesamtkirchengemeinde wird gemäß § 44 Absatz 1 des Regionalgesetzes hiermit genehmigt. Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt online unter https://kirchenrecht-ekhn.de/document/62830.
Darmstadt, 27. Juli 2026 |
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau |
Für die Kirchenverwaltung |
Lehmann |
Nr. 142Urkunde
über die Bildung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde
im Frankfurter Westen
über die Bildung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde
im Frankfurter Westen
Die Evangelische Kirchengemeinde Frankfurt am Main-Griesheim, die Evangelische Kirchengemeinde Frankfurt am Main-Nied, die Evangelische Kirchengemeinde Höchst am Main, die Evangelische Kirchengemeinde Sindlingen, die Evangelische Regenbogengemeinde Frankfurt am Main-Sossenheim, die Evangelische Kirchengemeinde Frankfurt am Main-Unterliederbach und die Evangelische Kirchengemeinde Zeilsheim, alle Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach, bilden zum 1. Januar 2027 die Evangelische Gesamtkirchengemeinde im Frankfurter Westen.
Die Satzung der Gesamtkirchengemeinde wird gemäß § 44 Absatz 1 des Regionalgesetzes hiermit genehmigt. Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt online unter https://kirchenrecht-ekhn.de/document/61908.
Darmstadt, 27. Juli 2026 |
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau |
Für die Kirchenverwaltung |
Lehmann |
Nr. 143Urkunde
über die Bildung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde
Bad Marienberg-Kirburg-Unnau
über die Bildung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde
Bad Marienberg-Kirburg-Unnau
Die Evangelische Kirchengemeinde Bad Marienberg, die Evangelische Kirchengemeinde Kirburg und die Evangelische Kirchengemeinde Unnau, alle Evangelisches Dekanat Westerwald, bilden zum 1. Januar 2027 die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Bad Marienberg-Kirburg-Unnau mit Sitz in Bad Marienberg.
Die Satzung der Gesamtkirchengemeinde wird gemäß § 44 Absatz 1 des Regionalgesetzes hiermit genehmigt. Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt online unter https://kirchenrecht-ekhn.de/document/62839.
Darmstadt, 5. August 2026 |
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau |
Für die Kirchenverwaltung |
Lehmann |
Nr. 144Berichtigung
Urkunde
über die Bildung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde
Dreieich - Neu-Isenburg
Urkunde
über die Bildung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde
Dreieich - Neu-Isenburg
Die Evangelische Burgkirchengemeinde Dreieichenhain, die Evangelische Christuskirchengemeinde Dreieich, die Evangelische Erasmus-Alberus-Gemeinde Sprendlingen, die Evangelische Johannesgemeinde Neu-Isenburg, die Evangelische Kirchengemeinde Götzenhain, die Evangelische Kirchengemeinde Gravenbruch, die Evangelische Kirchengemeinde Offenthal, die Evangelische Versöhnungsgemeinde Buchschlag-Sprendlingen, die Evangelisch-reformierte Buchenbuschgemeinde Neu-Isenburg und die Evangelisch-reformierte Gemeinde Am Marktplatz Neu-Isenburg, alle Evangelisches Dekanat Dreieich-Rodgau, bilden zum 1. Januar 2027 die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Dreieich - Neu-Isenburg mit Sitz in Neu-Isenburg.
Die Satzung der Gesamtkirchengemeinde wird gemäß § 44 Absatz 1 des Regionalgesetzes hiermit genehmigt. Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt online unter https://kirchenrecht-ekhn.de/document/62833.
Darmstadt, 7. Juli 2026
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Für die Kirchenverwaltung
Lehmann
Lehmann
*** |
Vorstehende Urkunde ersetzt die Urkunde Nr. 109 (ABl. 2026 S. 146), in der das Dekanat falsch bezeichnet war.
Darmstadt, 28. Juli 2026
Für die Kirchenverwaltung
Lehmann
Lehmann
Nr. 145Urkunde
Zusammenlegung der Evangelischen Auferstehungskirchengemeinde Oberursel, der Evangelischen Christuskirchengemeinde Oberursel, der Evangelischen Heilig-Geist-Kirchengemeinde Oberursel, der Evangelischen Kirchengemeinde Oberstedten, der Evangelischen Kreuzkirchengemeinde Oberursel, der Evangelischen St. Georgsgemeinde Steinbach/Ts. und der Evangelischen Versöhnungsgemeinde Oberursel, alle Evangelisches Dekanat Hochtaunus
Zusammenlegung der Evangelischen Auferstehungskirchengemeinde Oberursel, der Evangelischen Christuskirchengemeinde Oberursel, der Evangelischen Heilig-Geist-Kirchengemeinde Oberursel, der Evangelischen Kirchengemeinde Oberstedten, der Evangelischen Kreuzkirchengemeinde Oberursel, der Evangelischen St. Georgsgemeinde Steinbach/Ts. und der Evangelischen Versöhnungsgemeinde Oberursel, alle Evangelisches Dekanat Hochtaunus
Die Bekanntmachung im Amtsblatt 2026, Ausgabe 7, Nr. 121 wird dahingehend berichtigt, dass die Zusammenlegung zum 1. Januar 2027 erfolgt. Die Urkunde wird wie folgt erneut veröffentlicht:
Gemäß § 4 Absatz 1 der Kirchengemeindeordnung in Verbindung mit § 1 Nummer 1 der Rechtsverordnung zur Übertragung von Aufgaben auf die Kirchenverwaltung wird nach Anhörung der beteiligten Kirchenvorstände und des Dekanatssynodalvorstands des Evangelischen Dekanats Hochtaunus Folgendes beschlossen:
§ 1
Die Evangelische Auferstehungskirchengemeinde Oberursel, die Evangelische Christuskirchengemeinde Oberursel, die Evangelische Heilig-Geist-Kirchengemeinde Oberursel, die Evangelische Kirchengemeinde Oberstedten, die Evangelische Kreuzkirchengemeinde Oberursel die Evangelische St. Georgsgemeinde Steinbach/Ts. und die Evangelische Versöhnungsgemeinde Oberursel, alle Evangelisches Dekanat Hochtaunus, werden am 1. Januar 2027 zur „Evangelischen Kirchengemeinde Oberursel und Steinbach“ zusammengelegt.
§ 2
Die Evangelische Kirchengemeinde Oberursel und Steinbach ist Gesamtrechtsnachfolgerin der Evangelischen Auferstehungskirchengemeinde Oberursel, der Evangelischen Christuskirchengemeinde Oberursel, der Evangelischen Heilig-Geist-Kirchengemeinde Oberursel, der Evangelischen Kirchengemeinde Oberstedten, der Evangelischen Kreuzkirchengemeinde Oberursel, der Evangelischen St. Georgsgemeinde Steinbach/Ts. und der Evangelischen Versöhnungsgemeinde Oberursel.
§ 3
Das Grundvermögen der Evangelischen Auferstehungskirchengemeinde Oberursel, der Evangelischen Christuskirchengemeinde Oberursel, der Evangelischen Heilig-Geist-Kirchengemeinde Oberursel, der Evangelischen Kirchengemeinde Oberstedten, der Evangelischen Kreuzkirchengemeinde Oberursel, der Evangelischen St. Georgsgemeinde Steinbach/Ts. und der Evangelischen Versöhnungsgemeinde Oberursel ist im Grundbuch unter der neuen Eigentümerbezeichnung „Evangelische Kirchengemeinde Oberursel und Steinbach“ zusammenzuführen. Dabei sind für die Vermögensarten Kirchenvermögen und Pfarreivermögen getrennte Grundbuchblätter anzulegen.
Darmstadt, 19. Juni 2026 |
Für die Kirchenverwaltung |
Zander |
Nr. 146Urkunde
Zusammenlegung der Evangelisch-lutherischen Gethsemanegemeinde Frankfurt a. M., der Evangelisch-lutherischen St. Katharinengemeinde Frankfurt am Main, der Evangelisch-lutherischen St. Paulsgemeinde Frankfurt am Main und der Evangelisch-lutherischen St. Petersgemeinde Frankfurt a. M., alle Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach
Zusammenlegung der Evangelisch-lutherischen Gethsemanegemeinde Frankfurt a. M., der Evangelisch-lutherischen St. Katharinengemeinde Frankfurt am Main, der Evangelisch-lutherischen St. Paulsgemeinde Frankfurt am Main und der Evangelisch-lutherischen St. Petersgemeinde Frankfurt a. M., alle Evangelisches Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach
Die Bekanntmachung im Amtsblatt 2026, Ausgabe 7, Nr. 122 wird dahingehend berichtigt, dass die Zusammenlegung zum 1. Januar 2027 erfolgt. Die Urkunde wird wie folgt erneut veröffentlicht:
Gemäß § 4 Absatz 1 der Kirchengemeindeordnung in Verbindung mit § 1 Nummer 1 der Rechtsverordnung zur Übertragung von Aufgaben auf die Kirchenverwaltung wird nach Anhörung der beteiligten Kirchenvorstände und des Dekanatssynodalvorstands des Evangelischen Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach Folgendes beschlossen:
§ 1
Die Evangelisch-lutherische Gethsemanegemeinde Frankfurt a. M., die Evangelisch-lutherische St. Katharinengemeinde Frankfurt am Main, die Evangelisch-lutherische St. Paulsgemeinde Frankfurt am Main und die Evangelisch-lutherische St. Petersgemeinde Frankfurt a. M., alle Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach, werden am 1. Januar 2027 zur „Evangelischen Innenstadtgemeinde Frankfurt am Main“ zusammengelegt.
§ 2
Die Evangelische Innenstadtgemeinde Frankfurt am Main ist Gesamtrechtsnachfolgerin der Evangelisch-lutherischen Gethsemanegemeinde Frankfurt a. M., der Evangelisch-lutherischen St. Katharinengemeinde Frankfurt am Main, der Evangelisch-lutherischen St. Paulsgemeinde Frankfurt am Main und der Evangelisch-lutherischen St. Petersgemeinde Frankfurt a. M..
§ 3
Das Grundvermögen der Evangelisch-lutherischen Gethsemanegemeinde Frankfurt a. M., der Evangelisch-lutherischen St. Katharinengemeinde Frankfurt am Main, der Evangelisch-lutherischen St. Paulsgemeinde Frankfurt am Main und der Evangelisch-lutherischen St. Petersgemeinde Frankfurt a. M. ist im Grundbuch unter der neuen Eigentümerbezeichnung „Evangelische Innenstadtgemeinde Frankfurt am Main“ zusammenzuführen. Dabei sind für die Vermögensarten Kirchenvermögen und Pfarreivermögen getrennte Grundbuchblätter anzulegen.
Darmstadt, 23. Juni 2026 |
Für die Kirchenverwaltung |
Zander |
Nr. 147Urkunde
Zusammenlegung der Evangelischen Kirchengemeinde Dienheim, der Evangelischen Kirchengemeinde Dolgesheim, der Evangelischen Erlöserkirchengemeinde Eimsheim, der Evangelischen Kirchengemeinde Guntersblum, der Evangelischen Kirchengemeinde Oppenheim, der Evangelischen Kirchengemeinde Selzen - Hahnheim - Köngernheim, der Evangelischen Kirchengemeinde Uelversheim, der Evangelischen Kirchengemeinde Undenheim - Friesenheim und der Evangelischen Kirchengemeinde Weinolsheim, alle Evangelisches Dekanat Ingelheim-Oppenheim
Zusammenlegung der Evangelischen Kirchengemeinde Dienheim, der Evangelischen Kirchengemeinde Dolgesheim, der Evangelischen Erlöserkirchengemeinde Eimsheim, der Evangelischen Kirchengemeinde Guntersblum, der Evangelischen Kirchengemeinde Oppenheim, der Evangelischen Kirchengemeinde Selzen - Hahnheim - Köngernheim, der Evangelischen Kirchengemeinde Uelversheim, der Evangelischen Kirchengemeinde Undenheim - Friesenheim und der Evangelischen Kirchengemeinde Weinolsheim, alle Evangelisches Dekanat Ingelheim-Oppenheim
Gemäß § 4 Absatz 1 der Kirchengemeindeordnung in Verbindung mit § 1 Nummer 1 der Rechtsverordnung zur Übertragung von Aufgaben auf die Kirchenverwaltung wird nach Anhörung der beteiligten Kirchenvorstände und des Dekanatssynodalvorstands des Evangelischen Dekanats Ingelheim-Oppenheim Folgendes beschlossen:
§ 1
Die Evangelische Kirchengemeinde Dienheim, die Evangelische Kirchengemeinde Dolgesheim, die Evangelische Erlöserkirchengemeinde Eimsheim, die Evangelische Kirchengemeinde Guntersblum, die Evangelische Kirchengemeinde Oppenheim, die Evangelische Kirchengemeinde Selzen - Hahnheim - Köngernheim, die Evangelische Kirchengemeinde Uelversheim, die Evangelische Kirchengemeinde Undenheim - Friesenheim und die Evangelische Kirchengemeinde Weinolsheim, alle Evangelisches Dekanat Ingelheim-Oppenheim, werden am 1. Januar 2027 zur „Evangelischen Katharinengemeinde Rhein-Selz“ zusammengelegt.
§ 2
Die Evangelische Katharinengemeinde Rhein-Selz ist Gesamtrechtsnachfolgerin der Evangelischen Kirchengemeinde Dienheim, der Evangelischen Kirchengemeinde Dolgesheim, der Evangelischen Erlöserkirchengemeinde Eimsheim, der Evangelischen Kirchengemeinde Guntersblum, der Evangelischen Kirchengemeinde Oppenheim, der Evangelischen Kirchengemeinde Selzen - Hahnheim - Köngernheim, der Evangelischen Kirchengemeinde Uelversheim, der Evangelischen Kirchengemeinde Undenheim - Friesenheim und der Evangelischen Kirchengemeinde Weinolsheim.
§ 3
Das Grundvermögen der Evangelischen Kirchengemeinde Dienheim, der Evangelischen Kirchengemeinde Dolgesheim, der Evangelischen Erlöserkirchengemeinde Eimsheim, der Evangelischen Kirchengemeinde Guntersblum, der Evangelischen Kirchengemeinde Oppenheim, der Evangelischen Kirchengemeinde Selzen - Hahnheim - Köngernheim, der Evangelischen Kirchengemeinde Uelversheim, der Evangelischen Kirchengemeinde Undenheim - Friesenheim und der Evangelischen Kirchengemeinde Weinolsheim ist im Grundbuch unter der neuen Eigentümerbezeichnung „Evangelische Katharinengemeinde Rhein-Selz“ zusammenzuführen. Dabei sind für die Vermögensarten Kirchenvermögen und Pfarreivermögen getrennte Grundbuchblätter anzulegen.
Darmstadt, 22. Juli 2026 |
Für die Kirchenverwaltung |
Zander |
Nr. 148Urkunde
Zusammenlegung der Evangelische Erlösergemeinde Mainz-Kastel, der Evangelischen Hoffnungsgemeinde Wiesbaden-Biebrich, der Evangelischen Lukaskirchengemeinde Wiesbaden-Biebrich, der Evangelischen Michaelsgemeinde Mainz-Kostheim, der Evangelischen Stephanusgemeinde Mainz-Kostheim und der Evangelischen Oranier-Gedächtnis-Kirchengemeinde Wiesbaden, alle Evangelisches Dekanat Wiesbaden
Zusammenlegung der Evangelische Erlösergemeinde Mainz-Kastel, der Evangelischen Hoffnungsgemeinde Wiesbaden-Biebrich, der Evangelischen Lukaskirchengemeinde Wiesbaden-Biebrich, der Evangelischen Michaelsgemeinde Mainz-Kostheim, der Evangelischen Stephanusgemeinde Mainz-Kostheim und der Evangelischen Oranier-Gedächtnis-Kirchengemeinde Wiesbaden, alle Evangelisches Dekanat Wiesbaden
Gemäß § 4 Absatz 1 der Kirchengemeindeordnung in Verbindung mit § 1 Nummer 1 der Rechtsverordnung zur Übertragung von Aufgaben auf die Kirchenverwaltung wird nach Anhörung der beteiligten Kirchenvorstände und des Dekanatssynodalvorstands des Evangelischen Dekanats Wiesbaden Folgendes beschlossen:
§ 1
Die Evangelische Erlösergemeinde Mainz-Kastel, die Evangelische Hoffnungsgemeinde Wiesbaden-Biebrich, die Evangelische Lukaskirchengemeinde Wiesbaden-Biebrich, die Evangelische Michaelsgemeinde Mainz-Kostheim, die Evangelische Stephanusgemeinde Mainz-Kostheim und die Evangelische Oranier-Gedächtnis-Kirchengemeinde Wiesbaden, alle Evangelisches Dekanat Wiesbaden, werden am 1. Januar 2027 zur „Evangelischen Jakobsgemeinde Wiesbaden“ zusammengelegt.
§ 2
Die Evangelische Jakobsgemeinde Wiesbaden ist Gesamtrechtsnachfolgerin der Evangelischen Erlösergemeinde Mainz-Kastel, der Evangelischen Hoffnungsgemeinde Wiesbaden-Biebrich, der Evangelischen Lukaskirchengemeinde Wiesbaden-Biebrich, der Evangelischen Michaelsgemeinde Mainz-Kostheim, der Evangelischen Stephanusgemeinde Mainz-Kostheim und der Evangelischen Oranier-Gedächtnis-Kirchengemeinde Wiesbaden.
§ 3
Das Grundvermögen der Evangelischen Erlösergemeinde Mainz-Kastel, der Evangelischen Hoffnungsgemeinde Wiesbaden-Biebrich, der Evangelischen Lukaskirchengemeinde Wiesbaden-Biebrich, der Evangelischen Michaelsgemeinde Mainz-Kostheim, der Evangelischen Stephanusgemeinde Mainz-Kostheim und der Evangelischen Oranier-Gedächtnis-Kirchengemeinde Wiesbaden ist im Grundbuch unter der neuen Eigentümerbezeichnung „Evangelische Jakobsgemeinde Wiesbaden“ zusammenzuführen.
Dabei sind für die Vermögensarten Kirchenvermögen und Pfarreivermögen getrennte Grundbuchblätter anzulegen.
Darmstadt, 24. Juli 2026 |
Für die Kirchenverwaltung |
Zander |
Nr. 149Urkunde
Zusammenlegung der Evangelischen Kirchengemeinde Auringen, der Evangelischen Kirchengemeinde Wiesbaden-Bierstadt, der Evangelischen Kirchengemeinde Breckenheim, der Evangelischen Kirchengemeinde Wiesbaden-Igstadt, der Evangelischen Kirchengemeinde Medenbach, der Evangelischen Kirchengemeinde Naurod, der Evangelischen Kirchengemeinde Wildsachsen, der Evangelischen Bodelschwingh-Kirchengemeinde Wiesbaden-Kloppenheim/Hessloch, der Evangelischen Paulusgemeinde Wiesbaden-Erbenheim und der Evangelischen Petrusgemeinde Erbenheim, alle Evangelisches Dekanat Wiesbaden
Zusammenlegung der Evangelischen Kirchengemeinde Auringen, der Evangelischen Kirchengemeinde Wiesbaden-Bierstadt, der Evangelischen Kirchengemeinde Breckenheim, der Evangelischen Kirchengemeinde Wiesbaden-Igstadt, der Evangelischen Kirchengemeinde Medenbach, der Evangelischen Kirchengemeinde Naurod, der Evangelischen Kirchengemeinde Wildsachsen, der Evangelischen Bodelschwingh-Kirchengemeinde Wiesbaden-Kloppenheim/Hessloch, der Evangelischen Paulusgemeinde Wiesbaden-Erbenheim und der Evangelischen Petrusgemeinde Erbenheim, alle Evangelisches Dekanat Wiesbaden
Gemäß § 4 Absatz 1 der Kirchengemeindeordnung in Verbindung mit § 1 Nummer 1 der Rechtsverordnung zur Übertragung von Aufgaben auf die Kirchenverwaltung wird nach Anhörung der beteiligten Kirchenvorstände und des Dekanatssynodalvorstands des Evangelischen Dekanats Wiesbaden Folgendes beschlossen:
§ 1
Die Evangelische Kirchengemeinde Auringen, die Evangelische Kirchengemeinde Wies-baden-Bierstadt, die Evangelische Kirchengemeinde Breckenheim, die Evangelische Kirchengemeinde Wiesbaden-Igstadt, die Evangelische Kirchengemeinde Medenbach, die Evangelische Kirchengemeinde Naurod, die Evangelische Kirchengemeinde Wildsachsen, die Evangelische Bodelschwingh-Kirchengemeinde Wiesbaden-Kloppenheim/Hessloch, die Evangelische Paulusgemeinde Wiesbaden-Erbenheim und die Evangelische Petrusgemeinde Erbenheim, alle Evangelisches Dekanat Wiesbaden, werden am 1. Januar 2027 zur „Evangelischen Segensgemeinde Wiesbaden“ zusammengelegt.
§ 2
Die Evangelische Segensgemeinde Wiesbaden ist Gesamtrechtsnachfolgerin der Evangelischen Kirchengemeinde Auringen, der Evangelischen Kirchengemeinde Wiesbaden-Bierstadt, der Evangelischen Kirchengemeinde Breckenheim, der Evangelischen Kirchengemeinde Wiesbaden-Igstadt, der Evangelischen Kirchengemeinde Medenbach, der Evangelischen Kirchengemeinde Naurod, der Evangelischen Kirchengemeinde Wildsachsen, der Evangelischen Bodelschwingh-Kirchengemeinde Wiesbaden-Kloppenheim/Hessloch, der Evangelischen Paulusgemeinde Wiesbaden-Erbenheim und der Evangelischen Petrusgemeinde Erbenheim.
§ 3
Das Grundvermögen der Evangelischen Kirchengemeinde Auringen, der Evangelischen Kirchengemeinde Wiesbaden-Bierstadt, der Evangelischen Kirchengemeinde Breckenheim, der Evangelischen Kirchengemeinde Wiesbaden-Igstadt, der Evangelischen Kirchengemeinde Medenbach, der Evangelischen Kirchengemeinde Naurod, der Evangelischen Kirchengemeinde Wildsachsen, der Evangelischen Bodelschwingh-Kirchengemeinde Wiesbaden-Kloppenheim/Hessloch, der Evangelischen Paulusgemeinde Wiesbaden-Erbenheim und der Evangelischen Petrusgemeinde Erbenheim ist im Grundbuch unter der neuen Eigentümerbezeichnung „Evangelische Segensgemeinde Wiesbaden“ zusammenzuführen. Dabei sind für die Vermögensarten Kirchenvermögen und Pfarreivermögen getrennte Grundbuchblätter anzulegen.
Darmstadt, 24. Juli 2026 |
Für die Kirchenverwaltung |
Zander |
Nr. 150Urkunde
über die Auflösung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes
Nassau Nord
über die Auflösung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes
Nassau Nord
Gemäß Artikel 7 § 1 Absatz 2 des Kirchengesetzes zur Neuordnung der Verwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Verwaltungsneuordnungsgesetz) vom 25. April 2026 (ABl. 2026 S. 84 Nr. 47) wird der Evangelische Regionalverwaltungsverband Nassau Nord mit Sitz in Steffenberg am 1. Januar 2027 aufgelöst.
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau ist Gesamtrechtsnachfolgerin des Regionalverwaltungsverbandes. Sie tritt in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Das Vermögen der Regionalverwaltungsverbände wird im Rahmen der Zweckbindung auf die Gesamtkirche überführt.
Darmstadt, 4. August 2026 |
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau |
Für die Kirchenverwaltung |
Lehmann |
Nr. 151Urkunde
über die Auflösung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes
Oberhessen
über die Auflösung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes
Oberhessen
Gemäß Artikel 7 § 1 Absatz 2 des Kirchengesetzes zur Neuordnung der Verwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Verwaltungsneuordnungsgesetz) vom 25. April 2026 (ABl. 2026 S. 84 Nr. 47) wird der Evangelische Regionalverwaltungsverband Oberhessen mit Sitz in Gießen am 1. Januar 2027 aufgelöst.
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau ist Gesamtrechtsnachfolgerin des Regionalverwaltungsverbandes. Sie tritt in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Das Vermögen der Regionalverwaltungsverbände wird im Rahmen der Zweckbindung auf die Gesamtkirche überführt.
Darmstadt, 4. August 2026 |
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau |
Für die Kirchenverwaltung |
Lehmann |
Nr. 152Urkunde
über die Auflösung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes
Oberursel
über die Auflösung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes
Oberursel
Gemäß Artikel 7 § 1 Absatz 2 des Kirchengesetzes zur Neuordnung der Verwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Verwaltungsneuordnungsgesetz) vom 25. April 2026 (ABl. 2026 S. 84 Nr. 47) wird der Evangelische Regionalverwaltungsverband Oberursel mit Sitz in Oberursel am 1. Januar 2027 aufgelöst.
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau ist Gesamtrechtsnachfolgerin des Regionalverwaltungsverbandes. Sie tritt in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Das Vermögen der Regionalverwaltungsverbände wird im Rahmen der Zweckbindung auf die Gesamtkirche überführt.
Darmstadt, 4. August 2026 |
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau |
Für die Kirchenverwaltung |
Lehmann |
Nr. 153Urkunde
über die Auflösung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes
Rheinhessen
über die Auflösung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes
Rheinhessen
Gemäß Artikel 7 § 1 Absatz 2 des Kirchengesetzes zur Neuordnung der Verwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Verwaltungsneuordnungsgesetz) vom 25. April 2026 (ABl. 2026 S. 84 Nr. 47) wird der Evangelische Regionalverwaltungsverband Rheinhessen mit Sitz in Alzey am 1. Januar 2027 aufgelöst.
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau ist Gesamtrechtsnachfolgerin des Regionalverwaltungsverbandes. Sie tritt in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Das Vermögen der Regionalverwaltungsverbände wird im Rahmen der Zweckbindung auf die Gesamtkirche überführt.
Darmstadt, 4. August 2026 |
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau |
Für die Kirchenverwaltung |
Lehmann |
Nr. 154Urkunde
über die Auflösung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes
Rhein-Lahn-Westerwald
über die Auflösung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes
Rhein-Lahn-Westerwald
Gemäß Artikel 7 § 1 Absatz 2 des Kirchengesetzes zur Neuordnung der Verwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Verwaltungsneuordnungsgesetz) vom 25. April 2026 (ABl. 2026 S. 84 Nr. 47) wird der Evangelische Regionalverwaltungsverband Rhein-Lahn-Westerwald mit Sitz in Nassau am 1. Januar 2027 aufgelöst.
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau ist Gesamtrechtsnachfolgerin des Regionalverwaltungsverbandes. Sie tritt in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Das Vermögen der Regionalverwaltungsverbände wird im Rahmen der Zweckbindung auf die Gesamtkirche überführt.
Darmstadt, 4. August 2026 |
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau |
Für die Kirchenverwaltung |
Lehmann |
Nr. 155Urkunde
über die Auflösung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes
Starkenburg-Ost
über die Auflösung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes
Starkenburg-Ost
Gemäß Artikel 7 § 1 Absatz 2 des Kirchengesetzes zur Neuordnung der Verwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Verwaltungsneuordnungsgesetz) vom 25. April 2026 (ABl. 2026 S. 84 Nr. 47) wird der Evangelische Regionalverwaltungsverband Starkenburg-Ost mit Sitz in Darmstadt am 1. Januar 2027 aufgelöst.
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau ist Gesamtrechtsnachfolgerin des Regionalverwaltungsverbandes. Sie tritt in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Das Vermögen der Regionalverwaltungsverbände wird im Rahmen der Zweckbindung auf die Gesamtkirche überführt.
Darmstadt, 4. August 2026 |
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau |
Für die Kirchenverwaltung |
Lehmann |
Nr. 156Urkunde
über die Auflösung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes
Starkenburg-West
über die Auflösung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes
Starkenburg-West
Gemäß Artikel 7 § 1 Absatz 2 des Kirchengesetzes zur Neuordnung der Verwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Verwaltungsneuordnungsgesetz) vom 25. April 2026 (ABl. 2026 S. 84 Nr. 47) wird der Evangelische Regionalverwaltungsverband Starkenburg-West mit Sitz in Gernsheim am 1. Januar 2027 aufgelöst.
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau ist Gesamtrechtsnachfolgerin des Regionalverwaltungsverbandes. Sie tritt in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Das Vermögen der Regionalverwaltungsverbände wird im Rahmen der Zweckbindung auf die Gesamtkirche überführt.
Darmstadt, 4. August 2026 |
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau |
Für die Kirchenverwaltung |
Lehmann |
Nr. 157Urkunde
über die Auflösung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes
Wetterau
über die Auflösung des Evangelischen Regionalverwaltungsverbandes
Wetterau
Gemäß Artikel 7 § 1 Absatz 2 des Kirchengesetzes zur Neuordnung der Verwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Verwaltungsneuordnungsgesetz) vom 25. April 2026 (ABl. 2026 S. 84 Nr. 47) wird der Evangelische Regionalverwaltungsverband Wetterau mit Sitz in Wölfersheim am 1. Januar 2027 aufgelöst.
Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau ist Gesamtrechtsnachfolgerin des Regionalverwaltungsverbandes. Sie tritt in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Das Vermögen der Regionalverwaltungsverbände wird im Rahmen der Zweckbindung auf die Gesamtkirche überführt.
Darmstadt, 4. August 2026 |
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau |
Für die Kirchenverwaltung |
Lehmann |
Nr. 158Beauftragung für den Lektorendienst
Folgendes Gemeindemitglied wurde mit Wirkung vom 5. Juli 2026 für den Lektorendienst beauftragt:
Daniela Krause-Wack, Dekanat Gießen
Darmstadt, 24. Juli 2026 |
Für die Kirchenverwaltung |
Zander |
Dienstnachrichten und Stellenausschreibungen
Dienstnachrichten
Die Dienstnachrichten werden im Internet nicht veröffentlicht.
Stellenausschreibungen
#Pfarrstellen
#Information zur Bewerbung
Bewerbungen für die nachstehend ausgeschriebenen Pfarrstellen müssen in Textform auf dem aktuellen Dienstweg bei der Kirchenleitung eingereicht werden. Neben einem tabellarischen Lebenslauf, gern mit aktuellem Lichtbild, wird – im Blick auf die beworbene Pfarrstelle – eine aussagefähige Darstellung der persönlichen Motivation und Qualifikationen (inkl. der entsprechenden Nachweise) erwartet.
Zur Wahrung der Frist müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf des 28. September 2026 eingereicht werden. Maßgeblich ist bei Bewerbung in Papierform der Eingangsstempel der ersten vorgesetzten Dienststelle des einzuhaltenden Dienstweges, bei Bewerbungen aus anderen Gliedkirchen der EKD der Eingangsstempel der Kirchenleitung. Eine Bewerbung per E-Mail hat als ein zusammenhängendes PDF-Dokument zu erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der E-Mail bei der ersten vorgesetzten Dienststelle. Der ausschließlich aktuelle Dienstweg ist vollständig zu informieren (z. B. Dekanat und Propstei). Bitte richten Sie in diesem Fall Ihre Bewerbung auch an: pfarrdienst.personalservice@ekhn.de. An diese Adresse sind auch externe Bewerbungen per E-Mail zu richten.
Für nachstehende Stellenausschreibung werden die Bestimmungen des AGG beachtet. Diskriminierungsfreie Bewerbungsverfahren nach dem AGG sind in der EKHN Standard. Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir weisen darauf hin, dass Pfarrer*innen aus anderen Gliedkirchen der EKD, die sich für eine Stelle interessieren, zuerst das Bewerbungsrecht erhalten müssen. Ansprechpartnerin ist die Leiterin des Referats Personalservice Pfarrdienst, OKRin Heike Mause, Tel.: 06151 405-390, E-Mail: pfarrdienst.personalservice@ekhn.de.
Die nachfolgenden Stellenausschreibungen finden Sie in der Stellenbörse der EKHN unter: |
Gesamtkirchliche Pfarrstellen
Darmstadt | 0,5 Pfarrstelle Referent*in im Stabsbereich Chancengleichheit der EKHN |
Pfarrstellen im Nachbarschaftsraum
#Nord-Nassau
Dekanat Biedenkopf-Gladenbach | Nachbarschaftsraum 6 – Gladenbacher Land, 1,0 Pfarrstelle III, Dienstauftrag zur Verwaltung befristet bis 31. Dezember 2029 Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung |
Oberhessen
Dekanat Wetterau | Nachbarschaftsraum 1 – Nördliche Wetterau, 1,0 Pfarrstelle V mit Dienstsitz in Butzbach-Münster (Evangelische Gesamt-Kirchengemeinde Nördliche Wetterau), Modus A, zum dritten Mal | |
Nachbarschaftsraum 1 – Nördliche Wetterau, 1,0 Pfarrstelle VII (Evangelische Gesamtkirchengemeinde Nördliche Wetterau), Modus A, zum zweiten Mal |
Rhein-Main
Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach | Nachbarschaftsraum 5 - Frankfurt Nord, 1,0 Pfarrstelle II, Modus A, zum zweiten Mal | |
Nachbarschaftsraum 6 - Frankfurt-Mitte-Nordost, 1,0 Pfarrstelle VII, Modus A, zum zweiten Mal | ||
Dekanat Wiesbaden | Nachbarschaftsraum 4 – Süd-Ost (Gesamtkirchengemeinde Wiesbaden SüdOst), 1,0 Pfarrstelle III, Modus A | |
Nachbarschaftsraum 6 – Nord-Ost, 1,0 Pfarrstelle IV, Modus A |
Starkenburg
Dekanat Groß-Gerau – Rüsselsheim | Nachbarschaftsraum 3 – Mörfelden-Walldorf-Kelsterbach-Raunheim, 1,0 Pfarrstelle IV, Modus A |
Seelsorge
Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach | 0,5 Pfarrstelle für Klinikseelsorge im Ev. Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach (m/w/d) | |
Dekanat Wiesbaden | Helios-Kliniken Wiesbaden (Helios Dr.-Horst-Schmidt-Kliniken), 1,0 Klinikseelsorgestelle (Pfarrstelle) II, Dekanat Wiesbaden |
Regionale Stellen
Dekanat Gießen | Referent*in für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit (m/w/d) 100 %-Stelle (39 Wochenstunden), unbefristet |
Gemeindepädagogikstellen
Die nachfolgenden Stellenausschreibungen finden Sie in der Stellenbörse der EKHN unter: |
Dekanat Büdinger Land | Gemeindepädagog*in oder Gemeindediakon*in oder Sozialpädagog*in bzw. Sozialarbeiter*in mit gemeindepädagogischer Qualifikation oder eine vergleichbare Ausbildung mit gemeindepädagogischer Qualifikation (die Gemeindepädagogische Qualifikation kann berufsbegleitend erworben werden) (w/m/d) 100 %-Stelle, unbefristet, 50 % Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Nachbarschaftsraum, 50 % Schwerpunkt Sozialraum und Integration auf Dekanatsebene | |
Dekanat Kronberg | Gemeindepädagog*in oder Gemeindediakon*in oder Sozialpädagog* bzw. Sozialarbeiter*in mit gemeindepädagogischer Qualifikation für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (w/m/d) 100 %-Stelle, unbefristet | |
Dekanat Vorderer Odenwald | Gemeindepädagog*in oder Gemeindediakon*in oder Sozialpädagog*in bzw. Sozialarbeiter*in mit gemeindepädagogischer Qualifikation für den Bereich „Medienbildung für alle Generationen“ (m/w/d) 50 %-Stelle, unbefristet | |
Dekanat Vorderer Odenwald | Gemeindepädagog*in oder Gemeindediakon*in oder Sozialpädagog*in bzw. Sozialarbeiter*in mit gemeindepädagogischer Qualifikation (m/w/d) für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Stellenumfang: 75 % (50 % befristet für Elternzeit bis 25. März 2028, 25 % unbefristet) | |
Dekanat Vorderer Odenwald | Gemeindepädagog*in oder Gemeindediakon*in oder Sozialpädagog*in bzw. Sozialarbeiter*in mit gemeindepädagogischer Qualifikation für die Arbeit mit Jugendlichen (m/w/d) 100 %-Stelle, unbefristet, Teilzeit möglich | |
Dekanat Kronberg | Fachbereichsleitung Schwalbacher Tafel für die Ev. Erwachsenen- und Familienbildung Main-Taunus im Dekanat Kronberg (m/w/d) 0,7 einer Vollzeitstelle (27,3 Wochenstunden) zunächst befristet auf zwei Jahre |