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Gesetze und Verordnungen

Nr. 32Rechtsverordnung zur Änderung der IT-Verordnung
Vom 3. April 2025

Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von § 10 des IT-Gesetzes folgende Rechtsverordnung beschlossen:
Artikel 1
§ 5 der IT-Verordnung vom 14. Dezember 2017 (ABl. 2018 S. 9) wird wie folgt gefasst:
„§ 5
E-Mail-Adressen und elektronische Dokumente
(1) Die dienstliche elektronische Kommunikation wird unter Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adressen und der einheitlichen informationstechnischen Lösungen geführt. Elektronische Dokumente (E-Mails, PDF-, Bild- und Textdateien) sind unter Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adressen oder der einheitlichen informationstechnischen Lösungen zu übermitteln.
(2) Jede Dienststelle erhält eine zentrale E-Mail-Adresse (Funktionsadresse), die von der Kirchenverwaltung vergeben wird. Die dienstliche elektronische Kommunikation ist über diese E-Mail-Adresse oder die einheitlichen informationstechnischen Lösungen zu führen. Die automatische Weiterleitung an eine externe E-Mail-Adresse ist untersagt.
(3) Die dienstliche elektronische Kommunikation kann abweichend von Absatz 2 Satz 1 auch an die dienstliche E-Mail-Adresse der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters adressiert werden.
(4) Rechtserhebliche Erklärungen, die der gesetzlichen Schriftform gemäß § 126 BGB bedürfen, können nur durch die elektronische Form gemäß § 126b BGB ersetzt werden.
(5) Die Übermittlung sensibler Daten an E-Mail-Adressen außerhalb des Intranets mittels E-Mail darf nur unter Einsatz eines Verschlüsselungsverfahrens erfolgen, das von der Kirchenverwaltung als Standard festgelegt wird.
(6) E-Mails und elektronische Dokumente müssen den Absender und die absendende Dienststelle eindeutig erkennen lassen.
(7) Die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Aktenführung gemäß der Schriftgutordnung gelten entsprechend auch für ein- und ausgehende elektronische Dokumente. Werden zu einem Vorgang Papierakten geführt, sind die elektronischen Dokumente – soweit sie als aktenrelevant anzusehen sind – auszudrucken und zu den jeweiligen Akten zu nehmen.
(8) Mit der Anmeldung zum Intranet der EKHN wird die Sicherheitsrichtlinie akzeptiert.“
Artikel 2
Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Amtsblatt in Kraft.
Der Kirchensynodalvorstand hat zugestimmt.
Darmstadt, 28. April 2025
Für die Kirchenleitung
Prof. Dr. Tietz

Arbeitsrechtliche Kommissionen

Nr. 33Arbeitsrechtsregelung
zur Änderung von § 41 Absatz 5 der Kirchlichen Dienstvertragsordnung
Vom 30. April 2025

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat in ihrer Sitzung 11.5/2025 die folgende arbeitsrechtliche Regelung beschlossen:
Artikel 1
In § 41 Absatz 5 der Kirchlichen Dienstvertragsordnung vom 7. November 2013 (ABl. 2014 S. 38), zuletzt geändert am 22. März 2024 (ABl. 2024 S. 67 Nr. 30), wird das Wort „auszuhändigen“ durch die Wörter „in Textform zu erteilen“ ersetzt.
Artikel 2
Diese Arbeitsrechtsregelung tritt am 1. Juni 2025 in Kraft.
Vorstehender Beschluss wird gemäß § 12 Absatz 2 Satz 3 des Arbeitsrechts-
regelungsgesetzes vom 29. November 1979 (ABl. 1979 S. 228) hiermit veröffentlicht.
Darmstadt, 12. Mai 2025
Für die Kirchenverwaltung
Lehmann

Bekanntmachungen

Nr. 34Genehmigung der Kirchengemeindesatzung
der Evangelischen Kirchengemeinde Niedernhausen
zur Unterhaltung eines Familienzentrums

Die Kirchengemeindesatzung der Evangelischen Kirchengemeinde Niedernhausen zur Unterhaltung eines Familienzentrums vom 15. März 2025 wird gemäß § 47 Absatz 2 Satz 1 Nummer 17 der Kirchengemeindeordnung hiermit genehmigt. Die Bekanntmachung der Satzung erfolgt online unter https://www.kirchenrecht-ekhn.de/document/58228.
Darmstadt, 15. April 2025
Für die Kirchenverwaltung
Lehmann

Nr. 35Herbstsammlung der Regionalen Diakonie in Hessen und Nassau

Vom 21. bis 30. September 2025 findet die Diakoniesammlung unter dem Motto „Niemanden zurücklassen“ statt. Die Schirmherrschaft hat die stellvertretende Kirchenpräsidentin Ulrike Scherf übernommen. Die gesammelten Spenden kommen Menschen in der Region zugute, die auf Hilfe angewiesen sind. Die Regionale Diakonie Hessen-Nassau unterstützt Menschen vor Ort durch Beratungsangebote, individuelle Förderung sowie Hilfe in existenziellen Notlagen.
Informationen zur Teilnahme und Anmeldung unter: www.regionale-diakonie.de/sammlung oder per E-Mail an fundraising@regionale-diakonie.de.
Frankfurt am Main, 5. Mai 2025
Für die Regionale Diakonie in Hessen und Nassau
Knöll Lauer

Nr. 36Hauptberufliche Erteilung von Religionsunterricht

Zu Beginn des Schuljahres oder im Verlauf eines Schuljahres werden in wechselnder Anzahl hauptberufliche Gestellungsverträge für Pfarrer*innen zur Erteilung von Religionsunterricht abgeschlossen. Pfarrer*innen können sich für diesen hauptamtlichen Dienst als Schulpfarrer*innen in Schulen (Gesamtschulen/Gymnasien/Berufliche Schulen) bewerben.
Im kommenden Schuljahr 2025/2026 sind u. a. Gestellungsverträge an folgenden Schulen abzuschließen:
  • Edith-Stein-Schule Darmstadt (Gymnasium – mit Dienstauftrag zur Schulseelsorge – Voll- oder Teilzeit)
  • Max-Eyth-Schule Alsfeld (Berufliche Schule - mit Dienstauftrag zur Schulseelsorge – Voll- oder Teilzeit)
  • Gymnasium Gernsheim (Gymnasium – mit Dienstauftrag zur Schulseelsorge – Vollzeit)
Weitere Schulen finden Sie auf den Homepages der Kirchlichen Schulämter der EKHN.
Die Bewerbung zur Übernahme einer Schulpfarrstelle setzt voraus:
  • praktische Unterrichtserfahrung im Rahmen eines nebenberuflichen Lehrauftrags für evangelische Religion
  • die Aufnahme in die Liste der Bewerber*innen für einen hauptberuflichen Gestellungsvertrag. Die Entscheidung darüber trifft die Kirchenleitung.
    Während des ersten Jahres im hauptberuflichen Schuldienst ist eine Professionalisierungsmaßnahme gemäß GestVO § 4 Absatz 4 vorgesehen.
Schriftliche Bewerbungen werden bis zum 30. Juni 2025 auf dem Dienstweg über das Dekanat, die Propstei und das zuständige Kirchliche Schulamt an die Kirchenverwaltung – Referat Schule und Religionsunterricht, Postfach, 64276 Darmstadt, erbeten.
Weitere Auskunft erteilt Oberkirchenrat S. Krützfeld (06151 405-233).
Darmstadt, 30. April 2025
Für die Kirchenverwaltung
Krützfeld

Nr. 37Sonder-Übernahmeverfahren

Die Kirchenleitung hat festgelegt, dass im Jahr 2025 für den Pfarrdienst 32 Einstellungsplätze zur Verfügung stehen. Da-rauf sind auch Bewerbungen von Interessierten aus anderen Gliedkirchen der EKD möglich. Nähere Informationen zum Procedere erhalten Sie entweder vorab bei OKRin Dr. Winkelmann oder nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen.
Der Stichtag für Bewerbende aus anderen Kirchen wird für das zweite Halbjahr 2025 auf den 30. Juni 2025 festgelegt. Die Bewerbungsfrist beginnt am 1. Juni 2025 und endet am 30. Juni 2025.
Interessentinnen und Interessenten können sich bei der Ev. Kirche in Hessen und Nassau, Kirchenverwaltung, Dezernat 2 – Personal, Referat Personalservice Pfarrdienst, 64285 Darmstadt unter Vorlage folgender Unterlagen zu Händen OKRin Dr. Winkelmann bewerben:
  1. Bewerbungs- und Motivationsschreiben,
  2. tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild,
  3. Zeugnisse der beiden Theologischen Prüfungen,
  4. ggf. weitere berufsqualifizierende Nachweise,
  5. Einverständniserklärung zur Einsicht in die Personal- und Ausbildungsakte.
Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen erhalten Bewerbende eine Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses und eines amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses.
Darmstadt, 14. April 2025
Für die Kirchenverwaltung
Dr. Winkelmann

Nr. 38Beauftragung für den Lektorendienst

Folgende Gemeindemitglieder wurden mit Wirkung vom 27. April 2025 für den Lektorendienst beauftragt:
Johanna Franke, Dekanat Vogelsberg
Ute Gutermuth, Dekanat Vogelsberg
Katja Hofmannn, Dekanat Vogelsberg
Stephan Möller, Dekanat Vogelsberg
Gerhard Richter, Dekanat Vogelsberg
Ute Spöhrer-Möller, Dekanat Vogelsberg
Udo Wabel, Dekanat Vogelsberg
Yvonne Wahl, Dekanat Vogelsberg
Darmstadt, 7. Mai 2025
Für die Kirchenverwaltung
Zander

Dienstnachrichten und Stellenausschreibungen

Dienstnachrichten

Die Dienstnachrichten werden im Internet nicht veröffentlicht.

Stellenausschreibungen

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Pfarrstellen

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Information zur Bewerbung

Bewerbungen für die nachstehend ausgeschriebenen Pfarrstellen müssen in Textform auf dem aktuellen Dienstweg bei der Kirchenleitung eingereicht werden. Neben einem tabellarischen Lebenslauf, gern mit aktuellem Lichtbild, wird – im Blick auf die beworbene Pfarrstelle – eine aussagefähige Darstellung der persönlichen Motivation und Qualifikationen (inkl. der entsprechenden Nachweise) erwartet.
Zur Wahrung der Frist müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf des 30. Juni 2025 eingereicht werden. Maßgeblich ist bei Bewerbung in Papierform der Eingangsstempel der ersten vorgesetzten Dienststelle des einzuhaltenden Dienstweges, bei Bewerbungen aus anderen Gliedkirchen der EKD der Eingangsstempel der Kirchenleitung. Eine Bewerbung per E-Mail hat als ein zusammenhängendes PDF-Dokument zu erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der E-Mail bei der ersten vorgesetzten Dienststelle. Der ausschließlich aktuelle Dienstweg ist vollständig zu informieren (z. B. Dekanat und Propstei). Bitte richten Sie in diesem Fall Ihre Bewerbung auch an: sabine.winkelmann@ekhn.de sowie an alla.stoll@ekhn.de. An diese Adressen sind auch externe Bewerbungen per E-Mail zu richten.
Für nachstehende Stellenausschreibungen werden die Bestimmungen des AGG beachtet. Diskriminierungsfreie Bewerbungsverfahren nach dem AGG sind in der EKHN Standard. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir weisen darauf hin, dass Pfarrerinnen und Pfarrer aus anderen Gliedkirchen der EKD, die sich für eine Stelle interessieren, zuerst das Bewerbungsrecht erhalten müssen. Ansprechpartnerin ist die Leiterin des Referats Personalservice Pfarrdienst, OKRin Dr. Sabine Winkelmann, Tel.: 06151 405-390, E-Mail: sabine.winkelmann@ekhn.de.
Die nachfolgenden Stellenausschreibungen finden Sie in der Stellenbörse der EKHN unter:
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Gesamtkirchliche Pfarrstellen

Darmstadt
ESG Darmstadt, 1,0 Pfarrstelle, zum zweiten Mal
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Gemeindepfarrstellen

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Nord-Nassau

Dekanat an der Lahn
Nachbarschaftsraum 1 - Nord-West, 1,0 Pfarrstelle I Hadamar, Dienstsitz Hadamar, Modus A
Nachbarschaftsraum 1 - Nord-West, „Region Gemeinsam - Evangelische Kirche in Allendorf, Heckholzhausen, Merenberg und Schupbach“, 1,0 Pfarrstelle, Dienstsitz Merenberg, Modus A
Nachbarschaftsraum 1 - Nord-West, „Region Gemeinsam – Evangelische Kirche in Allendorf, Heckholzhausen, Merenberg und Schupbach“, 1,0 Pfarrstelle, Dienstsitz Schupbach, Dienstauftrag zur Verwaltung (Modus C)
Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung
Dekanat Westerwald
Nachbarschaftsraum 5 - Süd, 1,0 Pfarrstelle I (ehemals Pfarrstelle I Montabaur), Schwerpunkt Montabaur und Kinder- und Familienarbeit im Nachbarschaftsraum, Modus A
Nachbarschaftsraum 5 - Süd, 1,0 Pfarrstelle II (ehemals Pfarrstelle II Montabaur), Schwerpunkt Montabaur und Senior*innenarbeit im Nachbarschaftsraum, Dienstauftrag zur Verwaltung (Modus C)
Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung
Nachbarschaftsraum 5 - Süd, 1,0 Pfarrstelle III (ehemals Pfarrstelle I Wirges), Schwerpunkt Wirges und Erwachsenenbildung im Nachbarschaftsraum, Dienstauftrag zur Verwaltung (Modus C)
Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung
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Oberhessen

Dekanat Büdinger Land
Nachbarschaftsraum 2 – Region Nidda, 0,5 Pfarrstelle VI (ehemals Pfarrstelle Ober-Widdersheim), Dienstauftrag zur Verwaltung (Modus C)
Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung
Dekanat Gießener Land
Nachbarschaftsraum 4 - Grünberg, 1,0 Pfarrstelle I (ehemals 1,0 Pfarrstelle I Grünberg), Modus A
Dekanat Vogelsberg
Nachbarschaftsraum 4 - Gesamtkirchengemeinde Gruppenpfarramt Vogelsberg, 0,5 Pfarrstelle I (ehemals Pfarrstelle Brauerschwend), 0,5 Pfarrstelle V (ehemals Pfarrstelle Meiches), Dienstauftrag zur Verwaltung (Modus C)
Die Besetzung der Pfarrstellen erfolgt durch die Kirchenleitung
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Rheinhessen und Nassauer Land

Dekanat Mainz
Nachbarschaftsraum 2 – Mitte, 0,5 Pfarrstelle II, Dienstauftrag zur Verwaltung bis 31. Dezember 2029
Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung
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Starkenburg

Darmstadt
Nachbarschaftsraum 10 – City Süd, 1,0 Pfarrstelle II (ehemals 1,0 Pfarrstelle Petrusgemeinde Darmstadt), Modus B, zum zweiten Mal
Vorderer Odenwald
Nachbarschaftsraum 4, 1,0 Pfarrstelle V mit Sitz in Reinheim (ehemals 1,0 Pfarrstelle I Reinheim), Modus A, zum zweiten Mal
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Seelsorge

Poilzeipfarramt der EKHN
1,0 Pfarrstelle Landespolizeipfarrerin/Landespolizeipfarrer der EKHN in Hessen (m/w/d)
Dekanat Nassauer Land
1,0 Pfarrstelle für Altenseelsorge (m/w/d)
Dekanat Nassauer Land
1,0 Pfarrstelle für Spirituelle Innovation und Lebensbegleitung (m/w/d)
Dekanat Nassauer Land
0,5 Pfarrstelle für Inklusion (m/w/d)
Dekanat Mainz
1,0 Pfarrstelle Stadtjugendpfarrer*in, Dekanat Mainz (m/w/d)
Dekanat Mainz
Pfarrstelle für Innovation (m/w/d)
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Kirchenmusikstellen

Zentrum Verkündigung der EKHN
Referatsstelle für Posaunenchorarbeit 100 %-Stelle (m/w/d)
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Gemeindepädagogikstellen

Die nachfolgenden Stellenausschreibungen finden Sie in der Stellenbörse der EKHN unter:
Dekanat Bergstraße
Gemeindepädagog*in oder Gemeindediakon*in oder Sozialpädagog*in bzw. Sozialarbeiter*in mit gemeindepädagogischer Qualifikation mit dem Schwerpunkt Jugend- und Konfirmandenarbeit (w/m/d) 50 %-Stelle, unbefristet
Dekanat Biedenkopf-Gladenbach
Gemeindepädagog*in oder Gemeindediakon*in oder Sozialpädagog*in bzw. Sozialarbeiter*in mit gemeindepädagogischer Qualifikation für die Arbeit mit Erwachsenen (m/w/d) 50 %-Stelle, unbefristet
Dekanat Biedenkopf-Gladenbach
Gemeindepädagog*in oder Gemeindediakon*in oder Sozialpädagog*in bzw. Sozialarbeiter*in mit gemeindepädagogischer Qualifikation als Gemeindepädagog*in im Nachbarschaftsraum (w/m/d) 100 %-Stelle, unbefristet
Dekanat Gießener Land
Gemeindepädagog*in oder Gemeindediakon*in oder Sozialpädagog*in bzw. Sozialarbeiter*in mit gemeindepädagogischer Qualifikation (w/m/d) Teilzeit 50 %, unbefristet
Dekanat Gießener Land
Gemeindepädagog*in oder Gemeindediakon*in oder Sozialpädagog*in bzw. Sozialarbeiter*in mit gemeindepädagogischer Qualifikation (w/m/d) 100 %-Stelle, unbefristet, zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Dekanat Mainz
Gemeindepädagog*in oder Gemeindediakon*in oder Sozialpädagog*in bzw. Sozialarbeiter*in mit gemeindepädagogischer Qualifikation (m/w/d) als Referent*in für Innovation 100 %-Stelle, befristet bis zum 31. Dezember 2029
Dekanat Westerwald
Gemeindepädagog*in oder Gemeindediakon*in oder Sozialpädagog*in bzw. Sozialarbeiter*in mit gemeindepädagogischer Qualifikation (kann berufsbegleitend erworben werden) (m/w/d) 100 %-Stelle unbefristet für den Schwerpunkt Konfirmand*innen- und Teamer*innen-Arbeit Kirche für Jugendliche, Jugendliche für Kirche.
Dekanat Westerwald
Gemeindepädagog*in oder Gemeindediakon*in oder Sozialpädagog*in bzw. Sozialarbeiter*in mit gemeindepädagogischer Qualifikation (kann berufsbegleitend erworben werden) (w/m/d) 100 %-Stelle unbefristet für den Schwerpunkt Jugend-Arbeit und Arbeit mit Teamer*innen