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Geltungszeitraum von: 02.12.2012

Geltungszeitraum bis: 31.12.2022

Kirchengesetz
zu dem Kooperationsvertrag zwischen der
Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und
der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck

Vom 22. November 2012

(ABl. 2013 S. 2)

Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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§ 1

(1) Dem vorgelegten Kooperationsvertrag1# zwischen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck wird zugestimmt.
(2) Die Kirchenleitung wird ermächtigt, den Kooperationsvertrag abzuschließen.
(3) Vereinbarungen nach § 7 des Kooperationsvertrages bedürfen der Zustimmung des Kirchensynodalvorstandes.
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§ 2

Dieses Kirchengesetz tritt am 2. Dezember 2012 in Kraft.

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1 ↑ Nr. 148.