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Synode

Nr. 76Beschlüsse
der 1. Tagung der Dreizehnten Kirchensynode
der EKHN in Frankfurt am Main
vom 19. bis 21. Mai 2022

  1. Die Synode stellt die Beschlussfähigkeit fest.
  2. Die Tagesordnung wird um den TOP 29. Resolution zum Krieg in der Ukraine: Nach Wahrheit, Gerechtigkeit und Frieden streben ergänzt. Der TOP 18. Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat der Gesellschaft für diakonische Einrichtungen in Hessen und Nassau entfällt. Der TOP 27. Wahl eines Mitglieds (Pfarrer oder Pfarrerin) in das KVVG wird auf die 2. Tagung vertagt.
  3. Die Synode nimmt folgende Berichte entgegen:
    a.
    Bericht des Präses der Zwölften Kirchensynode (Drs. 17/22)
    b.
    Berichte der Kirchenleitung
    • Bericht der Kirchenleitung über das Ergebnis der Vorprüfung der Wahlen zur Dreizehnten Kirchensynode
    • Bericht der Kirchenleitung 2021/2022 (Art. 47 Abs. 1 Ziffer 16 KO) (Drs. 18/22)
    • ekhn2030 – Bericht der Kirchenleitung zu ekhn2030 zur Übergabe des Ergebnisstands an die Dreizehnte Kirchensynode (Drs. 19/22)
    • Fundraising im kirchlichen Kontext – ein Überblick über das Angebot (Drs. 21/22)
    • Die Arbeit der Ehrenamtsakademie im Überblick (Drs. 22/22)
  4. Die Synode beschließt die Geschäftsordnung der Dreizehnten Kirchensynode (Drs. B 16/22) mit einer Erweiterung um § 4 Absatz 4 sowie der Senkung des Quorums für Anträge von 25 auf 15 Synodale (passim).
  5. Die Synode überweist den folgenden Entschließungsantrag an die Kirchenleitung und (durch Beschluss des KSV) an den Ausschuss Bildung, Generationen, Jugend (Arbeitstitel) und den Rechtsausschuss: Es soll geprüft werden, ob und welche Gesetzesänderungen notwendig sind, um Jugenddelegierten das Stimmrecht in der Kirchensynode einzuräumen.
  6. Die Synode bestimmt die Bestellung der weiteren Ausschüsse (gem. Art. 45 Abs. 1 Satz 2 KO, § 32 Abs. 5 KSGeschO) wie folgt:
    • Ausschuss für Bildung, Generationen und Jugend (Arbeitstitel) mit 12 Mitgliedern.
    • Ausschuss für Gesellschaftliche Verantwortung (Arbeitstitel) mit 12 Mitgliedern.
    • Ausschuss für Kommunikation (Arbeitstitel) mit 12 Mitgliedern.
  7. Wahlen werden durchgeführt.
    a.
    Benennungsausschuss (15 Mitglieder)
    Nord-Nassau (NN)
    Christian Harms, Weilmünster
    Rüdiger Weyer, Biedenkopf
    Pfarrer Matthias Ullrich, Gladenbach
    Oberhessen (OH)
    Marko Fuhr, Gießen
    Thomas Ruppert, Kirtorf
    Pfarrerin Sonja Löytynoja, Gießen
    Rheinhessen und Nassauer Land (RN)
    Astrid Ellermann, Aull
    Gundi Bäßler, Harxheim
    Pfarrer Thomas Stegmann, Mommenheim
    Rhein-Main (RM)
    Cornelia Köstlin-Göbel, Eschborn
    Christian Hepp, Wiesbaden
    Pfarrer Andreas Heidrich, Bad Soden
    Starkenburg (Stb)
    Alexander Gemeinhardt, Bensheim
    Jutta Trintz, Langen
    Pfarrerin Kerstin Peiper, Michelstadt
    b.
    Kirchensynodalvorstand (5 Mitglieder)
    Präses
    Dr. Birgit Pfeiffer, Mainz, RN
    Stellvertretender Präses
    Pfarrer Wolfgang Prawitz, Groß-Gerau, Stb
    übrige Mitglieder
    Jan Löwer, Hünfelden, NN
    Josua Keidel, Kaub, RN
    Pfarrerin Lotte Jung, Frankfurt, RM
    c.
    Theologischer Ausschuss (12 Mitglieder)
    Oliver Heun, Alsfeld, OH
    Dr. Cornelia Köstlin-Göbel, Eschborn, RM
    Renate Sandforth, Frankfurt, RM
    Jörg Waldschmidt, Dillenburg, NN
    Prof. Dr. Melanie Köhlmoos, Frankfurt, RM
    Pfarrerin Ilka Friedrich, Mainz, RN
    Pfarrerin Dr. Erika Mohri, Worms, RN
    Pfarrerin Arami Neumann, Wiesbaden, RM
    Pfarrerin Sonja Katharina Oppermann, Mittenaar, NN
    Pfarrerin Kerstin Peiper, Michelstadt, Stb
    Pfarrer Thomas Stegmann, Mommenheim, RN
    d.
    Rechtsausschuss (12 Mitglieder)
    Alexander Basse, Königstein i. Ts., RM
    Inken Benthien, Guntersblum, RN
    Dieter Eller, Gehlert, NN
    Christian Hepp, Wiesbaden, RM
    Susanne Koch, Laubach, OH
    Bernd Weirauch, Hamm, RN
    Rüdiger Weyer, Biedenkopf, NN
    Pfarrerin Claudia Ginkel, Friedberg, OH
    Pfarrerin Dr. Hanne Köhler, Flörsheim, Stb
    Pfarrer Thomas Reitz, Mainhausen, Stb
    Pfarrerin Christine Streck-Spahlinger, Frankfurt, RM
    e.
    Finanzausschuss (12 Mitglieder)
    Horst Baier, Pfungstadt, Stb
    Dr. Hoimar von Ditfurth, Bad Homburg, RM
    Dr. Susan Durst, Zornheim, RN
    Christian Heß, Darmstadt, Stb
    Axel Kaufmann, Frankfurt, RM
    Dr. Dietrich Werner Pradt, Hünstetten, RM
    Norbert Schweitzer, Seligenstadt, Stb
    Sascha Schwunk, Haiger, NN
    Pfarrerin Evelyn Bachler, Groß-Umstadt, Stb
    Pfarrer Markus Eichler, Viernheim, Stb
    Pfarrerin Susanne Stock, Limburg, NN
    f.
    Bauausschuss (8 Mitglieder +1 Mitglied aus Finanzausschuss)
    Nord-Nassau
    Michael Zollenkopf, Hatzfeld
    Oberhessen
    Uwe Schebaum, Gießen
    Rhein-Main
    Stefan Majer, Frankfurt
    Rheinhessen und Nassauer Land
    Marc Ullrich, Neu-Bamberg
    Starkenburg
    Berenike Astheimer-Heger, Bischofsheim
    Drei weitere Synodale:
    Jörg Fried, Idstein, RM
    Pfarrerin Elisabeth Huhn, Höchstenbach, NN
    Pfarrer Michael Dietrich, Pfungstadt, Stb
    Eine Synodale aus dem FA delegiert
    Dr. Susan Durst, Zornheim, RN
    g.
    Rechnungsprüfungsausschuss (12 Mitglieder)
    Johannes Friedrich Diehl, Darmstadt, Stb
    Alexander Ebert, Osthofen, RN
    Alexander Englert, Lützelbach, Stb
    Sigrid Jox, Lich, OH
    Lars Lehmann, Reichelsheim (Wetterau), OH
    Thomas Ruppert, Kirtorf, OH
    Dr. Peter Thoele, Viernheim, Stb
    Jutta Trintz, Langen, Stb
    h.
    Verwaltungsausschuss (12 Mitglieder)
    Brigitte Jahn-Lennig, Dreieich, Stb
    Esther Jüdt, Oberroßbach, NN
    Frank Köhler, Taunusstein, RM
    Helmut Lohkamp, Ingelheim, RN
    Sebastian Ohly, Kronberg, RM
    Gerhard Schulze-Velmede, Heuchelheim, OH
    Carsten Simmer, Homberg (Ohm), OH
    Peter Vollrath-Kühne, Bad Homburg, RM
    Pfarrerin Bettina Friehmelt, Wiesbaden, RM
    Prodekan Pfarrer Holger Kamlah, Frankfurt, RM
    Pfarrerin Dr. Juliane Schüz, Oestrich-Winkel, RM
    i.
    Ausschuss für Bildung, Generationen, Jugend (Arbeitstitel) (12 Mitglieder)
    Thomas Berlenbach, Friedberg, OH
    Patrick Bienhaus, Lampertheim, Stb
    René Eisenacher, Frankfurt, RM
    Astrid Ellermann, Aull, RN
    Vladislav Golyschkin, Wiesbaden, RM
    Mareike Oponczewski, Gießen, OH
    Barbara Schmidt-Stutzke, Dautphetal, NN
    Pfarrer Manuel Eibach, Ranstadt, OH
    Pfarrerin Karin Klaffehn, Lauterbach, OH
    Pfarrer Dr. Hans-Jörg Wahl, Usingen, RM
    Pfarrerin Nicole Wiehler, Gemmerich, RN
    j.
    Ausschuss für Gesellschaftliche Verantwortung (Arbeitstitel) (12 Mitglieder)
    Gundi Bäßler, Harxheim, RH
    Dieter Eller, Gehlert, NN
    Andrea Hamm, Gau-Odernheim, RN
    Claudia Künkel, Limburg, NN
    Ulrike Laux, Groß-Umstadt, Stb
    Günter Leyerzapf, Frankfurt, RM
    Franziska Linhart, Niddatal, OH
    Rotraud Weber, Höhn, NN
    Pfarrerin Anja Harzke, Frankfurt, RM
    Pfarrer Andreas Heidrich, Bad Soden, RM
    Pfarrerin Ulrike Hofmann, Neu-Isenburg, Stb
    Pfarrerin Sandra Scholz, Dietzenbach, Stb
    k.
    Ausschuss für Kommunikation (Arbeitstitel) (12 Mitglieder)
    Marko Fuhr, Gießen, OH
    Monika Henrici, Neu-Anspach, RM
    Jasmin Klein, Babenhausen, Stb
    Jaana Perttu-Kacsóh, Eltville, RM
    Dr. Klaus Sauer, Frankfurt, RM
    Marianne Seibert, Dillenburg, NN
    Bettina Sieck, Mainz, RN
    Dr. Silke Wedekind, Frankfurt, RM
    Pfarrer Dr. Uwe Buß, Rimbach, Stb
    Pfarrer Dr. Klaus Neumeier, Bad Vilbel, OH
    Pfarrer Jörg Niesner, Laubach, OH
    Pfarrer Matthias Ullrich, Gladenbach, NN
  8. Die Synode entsendet die drei Synodalen Pfarrer Markus Eichler, Dieter Eller und Conny von Schumann in die Mitgliederversammlung der Diakonie Hessen (gemäß § 15 Diakoniegesetz).
  9. Die Synode entsendet in den Koordinierungsausschuss des Diakonischen Werks (§ 7 Abs. 3 des Vertrags zwischen der EKHN und der EKKW) die Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses, des Rechtsausschusses und des Ausschusses für gesellschaftliche Verantwortung (Arbeitstitel) und beauftragt die genannten drei Ausschüsse, je ein weiteres Mitglied in den Koordinierungsausschuss zu entsenden.
  10. Die Synode beruft in den Vorstand der Hessischen Lutherstiftung Prof. Dr. Melanie Köhlmoos, Prof. Dr. Rebecca Müller und Prof. Dr. Angela Standhartinger (Drs. W 23/22).
  11. Die Synode beruft in die Schlichtungsstelle (gemäß § 50 MAVG) (Drs. W 24/22) zum Vorsitzenden den Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Trieb und zur Stellvertreterin die Richterin am OLG Gabriele Slutzky. Die Amtszeit dauert fünf Jahre (1. Juli 2022 bis 30. Juni 2027).
  12. Die Synode überweist den Entwurf eines Kirchengesetzes zum hauptamtlichen Verkündigungsdienst und zur Änderung weiterer Vorschriften (Kirchengesetz zum Verkündigungsdienst) (Drs. G 20/22) nach erster Lesung mit den eingebrachten Anträgen an den Rechtsausschuss (federführend), den Theologischen Ausschuss, den Ausschuss für Bildung, Generationen, Jugend (Arbeitstitel) und den Ausschuss für Kommunikation (Arbeitstitel) sowie die weiteren Ausschüsse.
  13. Die Synode beschließt, weiterhin vier Gemeindemitglieder in die Kirchenleitung zu wählen.
  14. Die Synode überweist den Antrag der Dekanatssynode Worms-Wonnegau: Eingruppierung nach KDO für GüT-Geschäftsführungen (Drs. DA 25/22) an die Kirchenleitung sowie den Verwaltungsausschuss.
  15. Die Synode überweist den Antrag der Dekanatssynode Wetterau: Förderung kirchlicher Freizeiteinrichtungen (Drs. DA 26/22) an die Kirchenleitung sowie den Ausschuss für Bildung, Generationen, Jugend (Arbeitstitel) (federführend), den Bauausschuss und den Finanzausschuss.
  16. Die Synode überweist den Antrag der Dekanatssynode Antrag Dekanat Wiesbaden: Doppik (Drs. DA 28/22) an die Kirchenleitung sowie den Rechnungsprüfungsausschuss (federführend), den Finanzausschuss und den Ausschuss für Kommunikation (Arbeitstitel).
  17. Die Fragestunde wird durchgeführt (Drs. F 27/22).
  18. Eine Feierstunde zum 75. Jubiläum der EKHN unter dem Titel „Erzähl mir mehr“ findet statt.
  19. Die Synode verabschiedet folgende Resolution (Drs. 32/22):
    Resolution der Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau zum Krieg in der Ukraine
    Nach Wahrheit, Gerechtigkeit und Frieden streben
    Mit Entsetzen und großer Sorge sieht die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau auf den Krieg in der Ukraine. Wir beten für die Menschen, die durch den Krieg so großes Leid erfahren, und wir beten für ein schnelles Ende des Krieges. Wir beten für Frieden. Und wir fordern auf, alles politisch Mögliche zu tun, den Krieg zu beenden und nach Wahrheit, Gerechtigkeit und Frieden zu streben.
    Der von Präsident Putin befohlene Angriff der russischen Armee auf die Ukraine ist ein Bruch des Völkerrechts, das die zentrale Grundlage für ein friedliches Zusammenleben in dieser Welt ist. Mit welcher Brutalität der Krieg von Seiten Russlands geführt wird, zeigt sich in den Angriffen auf die Zivilbevölkerung und Nachrichten über offensichtliche Kriegsverbrechen. Für diese Aggression sind auch russische Sicherheitsinteressen keine Rechtfertigung.
    Unsere Gedanken und Gebete sind besonders bei den Menschen in der Ukraine, die entsetzliche Gewalt und Krieg erfahren. Mit Recht verteidigen sie ihr Leben, ihr Land und ihre Freiheit. Wir halten es für legitim, sie in ihrer Verteidigung durch wirtschaftliche Sanktionen gegen den Aggressor und durch Waffenlieferungen zu unterstützen. Ziele müssen dabei ein Waffenstillstand und Verhandlungen sein, die ein friedliches Zusammenleben ermöglichen.
    Zugleich muss es darum gehen, weitere Eskalationen zu vermeiden. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, mögliche Folgewirkungen von Entscheidungen sorgfältig zu prüfen und abzuwägen. Es besteht die Gefahr, dass andere Länder in das Kriegsgeschehen hineingezogen werden und dass militärische Gewalt völlig eskaliert. Schon jetzt gefährdet dieser Krieg die globale Ernährungssicherheit, besonders in Afrika und Asien und auch hier muss Hilfe geleistet werden.
    Wir wissen: Es gibt keine einfachen Lösungen. Die Dilemmata, in denen mit jeder getroffenen Entscheidung Schuld und auch neue Gefahren verbunden sind, entbinden aber nicht davon, um die ethisch verantwortbarste Entscheidung zu ringen.
    Die gegenwärtigen Entwicklungen und die militärischen Optionen führen dazu, dass die Fragen des Klimawandels und der sozialen Ungerechtigkeit in unserem Land und weltweit aus dem Blick geraten. Der Epheserbrief nennt unter anderem Wahrheit, Gerechtigkeit und Frieden eine „Waffenrüstung Gottes“ im Kampf gegen Böses, das Leben zerstört (vgl. Epheser 6, 13-17). Dies mahnt uns, in den jetzt nötigen Entscheidungen Gottes Horizont für ein gutes und friedliches Miteinander nicht aus den Augen zu verlieren. Dazu gehört auch die Freiheit des Gewissens und des Glaubens. Soldatinnen und Soldaten, die den Dienst mit der Waffe in diesem Krieg verweigern, brauchen Schutz und Asyl. Wir sind davon überzeugt, dass bloße Waffengewalt keinen wirklichen, nachhaltigen Frieden schafft. Als Synode wollen wir die friedensethische Reflexion und Arbeit in unserer Kirche weiter fördern.
    Wir sind dankbar für das vielfältige Engagement in unseren Gemeinden in Friedensgebeten und in der Aufnahme und Unterstützung geflüchteter Menschen. Dieses Engagement möchten wir weiter fördern. Wir begrüßen die grundsätzlich unbürokratische und großzügige Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine, nehmen aber auch wahr, dass geflüchtete Menschen gegenwärtig sehr ungleich behandelt werden. Wir dringen auf die Koordination und Vernetzung zwischen Landesregierungen, kommunalen und zivilgesellschaftlichen Akteuren, die Förderung hauptamtlicher Strukturen zur Koordination des freiwilligen Engagements sowie eine möglichst einheitliche Praxis zuständiger Behörden. Auch Hilfe- und Unterstützungssysteme brauchen den Maßstab der Gerechtigkeit.
    „Krieg soll nach Gottes Willen nicht sein“ – diese klare Botschaft der 1. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Amsterdam 1948 hat nichts von ihrer Gültigkeit verloren. Alle christlichen Begründungen der russischen Aggression weisen wir daher entschieden zurück.
gez. Dr. Pfeiffer
gez. Prawitz
Die Kirchenleitung hat in ihrer Sitzung am 20. Juni 2022 beschlossen, gegen die Beschlüsse der 1. Tagung der Dreizehnten Kirchensynode keinen Einspruch gemäß Artikel 47 Absatz 2 der Kirchenordnung zu erheben.

Nr. 77Berichtigung der Bekanntmachung Nr. 56 aus 2022

In der Überschrift der Bekanntmachung Nr. 56 aus 2022 (Ausgabe 6 S. 295) ist das Wort „Zwölften“ durch das Wort „Dreizehnten“ zu ersetzen.
Darmstadt, 6. Juli 2022
Für die Kirchenverwaltung
Zander

Gesetze und Verordnungen

Nr. 78Rechtsverordnung
zur Änderung der Rechtsverordnung zum Pfarrdienstverhältnis auf Probe
Vom 9. Juni 2022

Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat aufgrund von § 12 Absatz 4 des Pfarrdienstgesetzes der EKD folgende Rechtsverordnung beschlossen:
Artikel 1
§ 4 Absatz 1 der Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung zum Pfarrdienstverhältnis auf Probe der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau vom 30. Juni 2016 (ABl. 2016 S. 233), wird wie folgt gefasst:
„(1) Die Pfarrerinnen und Pfarrer im Probedienst dürfen nicht zusätzlich mit der Wahrnehmung der Aufgaben einer vakanten Pfarrstelle (Mitversehung, Vakanzvertretung) oder der Vertretung einer Pfarrerin oder eines Pfarrers, die oder der länger verhindert ist (Vertretung), beauftragt werden, es sei denn, die Pfarrerin oder der Pfarrer im Probedienst stimmt der Beauftragung ausdrücklich zu. Die Zustimmung kann jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. Die regulären Vertretungsdienste bleiben hiervon unberührt.“
Artikel 2
Diese Rechtsverordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft.
Darmstadt, 24. Juni 2022
Für die Kirchenleitung
Dr. Jung

Bekanntmachungen

Nr. 79Urkunde
Zusammenlegung der Evangelischen Kirchengemeinde Hahnstätten und der Evangelischen Kirchengemeinde Kaltenholzhausen, beide Evangelisches Dekanat Nassauer Land

Gemäß § 4 Absatz 1 der Kirchengemeindeordnung in Verbindung mit § 1 Nummer 1 der Rechtsverordnung zur Übertragung von Aufgaben auf die Kirchenverwaltung wird nach Anhörung der beteiligten Kirchenvorstände und des Dekanatssynodalvorstands des Evangelischen Dekanats Nassauer Land Folgendes beschlossen:
§ 1
Die Evangelische Kirchengemeinde Hahnstätten und die Evangelische Kirchengemeinde Kaltenholzhausen, beide Evangelisches Dekanat Nassauer Land, werden am 1. Januar 2023 zur „Evangelischen Kirchengemeinde Hahnstätten-Kaltenholzhausen“ zusammengelegt.
§ 2
Die Evangelische Kirchengemeinde Hahnstätten-Kaltenholzhausen ist Gesamtrechtsnachfolgerin der Evangelischen Kirchengemeinde Hahnstätten und der Evangelischen Kirchengemeinde Kaltenholzhausen.
§ 3
Das Grundvermögen der Evangelischen Kirchengemeinde Hahnstätten und der Evangelischen Kirchengemeinde Kaltenholzhausen ist im Grundbuch unter der neuen Eigentümerbezeichnung „Evangelische Kirchengemeinde Hahnstätten-Kaltenholzhausen“ zusammenzuführen. Dabei sind für die Vermögensarten Kirchenvermögen und Pfarreivermögen getrennte Grundbuchblätter anzulegen.
Darmstadt, 6. Juli 2022
Für die Kirchenverwaltung
Zander

Nr. 80Bekanntgabe neuer Dienstsiegel

Kirchengemeinde: Erlöser-Kirchengemeinde Neuhäusel
Dekanat: Westerwald
Umschrift des Dienstsiegels:
EV. ERLÖSER-KIRCHENGEMEINDE NEUHÄUSEL
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Mit der Ingebrauchnahme der neuen Dienstsiegel durch die Einrichtungen und Dienststellen werden die bislang benutzten Dienstsiegel außer Geltung gesetzt.
Darmstadt, 7. Juli 2022
Für die Kirchenverwaltung
Dr. Dieckhoff

Nr. 81Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Pfarrstellen

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Urkunde
über die Umbenennung der 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Melanchthongemeinde Mainz, Evangelisches Dekanat Mainz, in die 1,0 Pfarrstelle I der zum 1. Januar 2023 durch Fusion entstehenden Kirchengemeinde in der Oberstadt Mainz, Evangelisches Dekanat Mainz

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Mainz und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Melanchthongemeinde Mainz wird Folgendes beschlossen:
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§ 1

Die 1,0 Pfarrstelle der Evangelischen Melanchthongemeinde Mainz, Evangelisches Dekanat Mainz, wird in die 1,0 Pfarrstelle I der zum 1. Januar 2023 durch Fusion entstehenden Evangelischen Kirchengemeinde in der Oberstadt Mainz, Evangelisches Dekanat Mainz, umbenannt.
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§ 2

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
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Darmstadt, 13. Juni 2022
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Für die Kirchenleitung
Dr. Jung
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Urkunde
über die Umbenennung der 0,5 Pfarrstelle der Evangelischen Thomaskirchengemeinde Mainz, Evangelisches Dekanat Mainz, in die 0,5 Pfarrstelle II der zum 1. Januar 2023 durch Fusion entstehenden Kirchengemeinde in der Oberstadt Mainz, Evangelisches Dekanat Mainz

Im Einvernehmen mit dem Dekanatssynodalvorstand des Evangelischen Dekanates Mainz und im Benehmen mit dem beteiligten Kirchenvorstand der Evangelischen Thomaskirchengemeinde Mainz wird Folgendes beschlossen:
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§ 1

Die 0,5 Pfarrstelle der Evangelischen Thomaskirchengemeinde Mainz, Evangelisches Dekanat Mainz, wird in die 0,5 Pfarrstelle II der zum 1. Januar 2023 durch Fusion entstehenden Evangelischen Kirchengemeinde in der Oberstadt Mainz, Evangelisches Dekanat Mainz, umbenannt.
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§ 2

Diese Urkunde tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2023 in Kraft.
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Darmstadt, 13. Juni 2022
Evangelische Kirche in Hessen und Nassau
Für die Kirchenleitung
Dr. Jung

Nr. 82Wahl des Pfarrerausschusses

Die Pfarrversammlungen haben am 27. April 2022 folgende Mitglieder für den Pfarrerausschuss gewählt:
Propsteigruppe Nord-Nassau
Mitglieder:
Martin Frölich
Kersten Marie Stegmann
1. Stellvertreter:
Thomas Gessner
Wolfgang Plodek
2. Stellvertreter:
Hartmut Failing
Ernst-Detlef Flos
Propsteigruppe Oberhessen
Mitglieder:
Lutz Neumeier
-
1. Stellvertreter:
Stefan Becker
-
2. Stellvertreter:
Sylvia Grohmann
-
Propsteigruppe Rheinhessen und Nassauer Land
Mitglieder:
Veronika Veerhoff
Adrian Ladner
1. Stellvertreter:
Christine Beutler-Lotz
Christoph Kiworr
2. Stellvertreter:
Merle Große
Tobias Kraft
Propsteigruppe Rhein-Main
Mitglieder:
Jutta-Marie Reimers-Gruhn
Tim Fink
1. Stellvertreter:
Arami Neumann
Ralf Janisch
2. Stellvertreter:
Mechtild Gunkel
-
Propsteigruppe Starkenburg
Mitglieder:
Albrecht Burkholz
Simon Körber
1. Stellvertreter:
Dagmar Unkelbach
Simon Wiegand
2. Stellvertreter:
Sebastian Bähringer
Thomas Camphausen
Die Kirchenleitung hat das Wahlergebnis gemäß § 6 Absatz 4 der Wahlordnung zum Kirchengesetz über den Pfarrerausschuss am 9. Juni 2022 festgestellt. Die Amtszeit beginnt am 1. September 2022 und endet am 31. August 2026.
Darmstadt, 9. Juni 2022
Für die Kirchenleitung
Dr. Jung

Nr. 83Hauptberufliche Erteilung von Religionsunterricht

Im Verlauf eines Schuljahres oder zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 werden hauptberufliche Gestellungsverträge für Pfarrerinnen und Pfarrer zur Erteilung von Religionsunterricht in wechselnder Anzahl abgeschlossen. Pfarrerinnen und Pfarrer können sich für diesen Dienst als Schulpfarrerinnen und Schulpfarrer hauptamtlich in Schulen (Gesamtschulen/Gymnasien/Berufliche Schulen) bewerben.
Im kommenden Schuljahr sind u. a. Gestellungsverträge an folgenden Schulen abzuschließen:
  • Gymnasium Nackenheim (mit Schulseelsorge)
  • Adolf-Reichwein-Schule Limburg (Berufliche Schule - mit Schulseelsorge)
  • Prälat-Diehl-Schule in Groß-Gerau (Gymnasium)
  • Gymnasium Michelstadt (mit Schulseelsorge).
Weitere Schulen finden Sie auf den Homepages der Kirchlichen Schulämter der EKHN.
Die Bewerbung zur Übernahme einer Schulpfarrstelle setzt voraus:
  • praktische Unterrichtserfahrung im Rahmen eines nebenberuflichen Lehrauftrags für evangelische Religion
  • die Aufnahme in die Liste der Bewerberinnen und Bewerber für einen hauptberuflichen Gestellungsvertrag. Die Entscheidung darüber trifft die Kirchenleitung.
Während des ersten Jahres im hauptberuflichen Schuldienst ist eine Professionalisierungsmaßnahme gemäß GestVO § 4 Absatz 4 vorgesehen.
Schriftliche Bewerbungen werden bis zum 31. August 2022 auf dem Dienstweg über das Dekanat, die Propstei und das zuständige Kirchliche Schulamt an die Kirchenverwaltung – Referat Schule und Religionsunterricht, Postfach, 64276 Darmstadt, erbeten.
Weitere Auskunft erteilt Oberkirchenrat S. Krützfeld (06151 405-233).
Darmstadt, 9. Juni 2022
Für die Kirchenverwaltung
Krützfeld

Nr. 84Bewerbung zur Teilnahme am Aufnahmeseminar
als Voraussetzung für die Bewerbung in den
praktischen Vorbereitungsdienst (Vikariat)

Die Aufnahme in den praktischen Vorbereitungsdienst für Vikarinnen und Vikare setzt bis zum vollständigen Aufbau der Kirchlichen Studienbegleitung neben den in § 7 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 des Vorbildungsgesetzes (VorbG) genannten Kriterien die Teilnahme an einem Aufnahmeseminar und die Empfehlung der Aufnahmekommission zur Aufnahme in den praktischen Vorbereitungsdienst (§ 7 Absatz 1 Nummer 6 VorbG) voraus. Kandidatinnen und Kandidaten, die über eine Empfehlung zur Aufnahme in den praktischen Vorbereitungsdienst aus der Potentialanalyse oder eine Teilnahmebescheinigung der Kirchlichen Studienbegleitung verfügen, brauchen am Aufnahmeseminar nicht teilzunehmen.
Das nächste Aufnahmeseminar findet vom 2. bis 4. November 2022 in Arnoldshain statt.
Für das Aufnahmeseminar können sich bewerben:
Kandidatinnen und Kandidaten, die die Erste Theologische Prüfung bestanden oder den (berufsbegleitenden) Masterstudiengang nach § 5 des Vorbildungsgesetzes erfolgreich absolviert haben oder Theologiestudierende, die mindestens zur Integrationsphase zugelassen sind (Nachweis).
Die Bewerbungen sind - unter Angabe des geplanten Vikariatsbeginns - an die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Kirchenverwaltung, Referat Personalförderung und Hochschulwesen, 64276 Darmstadt zu richten.
Der Bewerbung sind folgende Anlagen beizufügen:
  1. Tabellarischer Lebenslauf & Lichtbild
  2. ggf. Zeugnis über die bestandene Erste Theologische Prüfung oder Zeugnis der Masterprüfung oder Nachweis über den Beginn der Integrationsphase bzw. Meldung zum Examen
  3. ggf. Einverständnis zur Einsicht in die Personalakte.
Die Bewerbungsfrist endet mit Ablauf des 31. August 2022 (maßgeblich ist das Datum des Poststempels).
Darmstadt, 29. Juni 2022
Für die Kirchenverwaltung
Dr. Ludwig

Nr. 85Beauftragung für den Prädikantendienst

Folgende Gemeindemitglieder wurden mit Wirkung vom 12. Juni 2022 für den Prädikantendienst beauftragt:
Mawuli Assimadi, Dekanat Groß-Gerau-Rüsselsheim
Lucilene de Batista de Lima, Dekanat Nassauer Land
Zahra Famarini, Dekanat Vogelsberg
Elahesadat Hosseini, Dekanat Gießener Land
Susan Palakalodil, Dekanat Dreieich-Rodgau
Inke Rondonuwu, Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach
Zohre Heidari Shahi Saraee, Dekanat Gießen
Darmstadt, 1. Juli 2022
Für die Kirchenverwaltung
Zander

Nr. 86Verleihung der Ehrennadel und der Ehrenurkunde

Verleihung der Ehrennadel
In Anerkennung der langjährigen und besonderen Verdienste im ehrenamtlichen Bereich, wurde die Ehrennadel der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau verliehen an:
Liesel Hallenberger, Ev.-luth. Kirchengemeinde Frohnhausen
Detlef Ruffert, Ev. Kirchengemeinde Obereisenhausen
Karl Heinz Schneider, Ev. Kirchengemeinde Dautphe/Mornshausen
Dr. Michael Vollmer, Ev. Kirchengemeinde Georgenhausen-Zeilhard
Verleihung der Ehrenurkunde
In Anerkennung der langjährigen und besonderen Verdienste im ehrenamtlichen Bereich, wurden die Ehrenurkunden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau verliehen an:
Susanne Hauschild, Ev. Erlösergemeinde Mainz-Kastel
Walter Helwig, Ev. Kirchengemeinde Volxheim
Ilse Kopriwa, Ev. Kirchengemeinde Bad König
Axel Muhn, Ev. Kirchengemeinde Bad König
Darmstadt, 4. Juli 2022
Für die Kirchenverwaltung
Zander

Dienstnachrichten und Stellenausschreibungen

Dienstnachrichten

Die Dienstnachrichten werden im Internet nicht veröffentlicht.

Stellenausschreibungen

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Pfarrstellen

Die nachfolgenden Stellenausschreibungen finden Sie online in der Stellenbörse der EKHN unter:
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Information zur Bewerbung

Bewerbungen für die nachstehend ausgeschriebene Pfarrstelle müssen in Textform auf dem Dienstweg bei der Kirchenleitung eingereicht werden. Neben einem tabellarischen Lebenslauf, gern mit aktuellem Lichtbild, wird – im Blick auf die beworbene Pfarrstelle – eine aussagefähige Darstellung der persönlichen Motivation und Qualifikation (inkl. der entsprechenden Nachweise) erwartet.
Zur Wahrung der Frist müssen die vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf des 29. August 2022 eingereicht werden. Maßgeblich ist bei Bewerbung in Papierform der Eingangsstempel der ersten vorgesetzten Dienststelle des einzuhaltenden Dienstweges, bei Bewerbungen aus anderen Gliedkirchen der EKD der Eingangsstempel der Kirchenleitung. Eine Bewerbung per E-Mail hat als ein zusammenhängendes PDF-Dokument zu erfolgen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der E-Mail bei der ersten vorgesetzten Dienststelle. Der aktuelle Dienstweg ist vollständig zu informieren (z. B. Dekanat und Propstei). Bitte richten Sie in diesem Fall Ihre Bewerbung auch an: sabine.winkelmann@ekhn.de sowie an celina.hofmann@ekhn.de. An diese Adressen sind auch externe Bewerbungen per E-Mail zu richten.
Für die nachstehende Stellenausschreibung werden die Bestimmungen des AGG beachtet. Diskriminierungsfreie Bewerbungsverfahren nach dem AGG sind in der EKHN Standard. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir weisen darauf hin, dass Pfarrerinnen und Pfarrer aus anderen Gliedkirchen der EKD, die sich für eine Stelle interessieren, zuerst das Bewerbungsrecht erhalten müssen. Ansprechpartnerin ist die Leiterin des Referats Personalservice Pfarrdienst, OKRin Dr. Sabine Winkelmann, Tel.: 06151 405-390; E-Mail: sabine.winkelmann@ekhn.de.
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Dekanspfarrstellen

Dekanat Groß-Gerau-
Rüsselsheim
0,5 Stelle hauptamtliche stellvertretende Dekanin/hauptamtlicher stellvertretender Dekan, zum wiederholten Mal
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Gemeindepfarrstellen

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Nord-Nassau

Dekanat an der Dill
Langenaubach, 1,0 Pfarrstelle, Modus B, zum zweiten Mal
Oberscheld/Eibach, 1,0 Pfarrstelle, Modus C
Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung
Dekanat Biedenkopf-
Gladenbach
Obereisenhausen, 1,0 Pfarrstelle, Modus B, zum zweiten Mal
Wolzhausen, 0,5-Pfarrstelle, Modus B, zum zweiten Mal
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Oberhessen

Dekanat Büdinger Land
Büdingen, 1,0 Pfarrstelle II (Süd), Patronat des Fürsten zu Ysenburg und Büdingen
Dekanat Gießener Land
Allendorf (Lumda), 1,0 Pfarrstelle, Modus A, zum zweiten Mal
Reiskirchen, 1,0 Pfarrstelle II, Modus C
Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung
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Rheinhessen und Nassauer Land

Dekanat Alzey-Wöllstein
Wonsheim, pfarramtlich verbunden mit Siefersheim und Stein-Bockenheim, 1,0 Pfarrstelle, Modus C
Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung
Dekanat Ingelheim-
Oppenheim
Jugenheim in Rheinhessen, 0,5 Pfarrstelle, Modus B
Dekanat Mainz
1,0 Pfarrstelle angebunden an das Dekanat für die Kirchengemeinden Budenheim und Mainz-Mombach, Erteilung eines Verwaltungsdienstauftrages durch die Kirchenleitung, zum zweiten Mal
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Rhein-Main

Stadtdekanat Frankfurt und Offenbach
Frankfurt am Main-Seckbach, Evangelische Mariengemeinde, 1,0 Pfarrstelle, Modus A, zum zweiten Mal
Evangelische Kirchengemeinde Frankfurt am Main-Riedberg, 1,0 Pfarrstelle, Modus A
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Starkenburg

Dekanat Darmstadt
Darmstadt-Eberstadt, Christuskirchengemeinde, 1,0 Pfarrstelle I, Modus A, zum zweiten Mal
Eschollbrücken, 1,0 Pfarrstelle bis 31. Dezember 2024, 0,5 Pfarrstelle ab 1. Januar 2025, Modus C, zum zweiten Mal
Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung
Dekanat Dreieich-Rodgau
Heusenstamm, 1,0 Pfarrstelle I, Modus B, zum zweiten Mal
Dekanat Groß-Gerau-
Rüsselsheim
Trebur und Astheim, 0,5 Pfarrstelle II, Modus C
Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung
Dekanat Vorderer Odenwald
Dieburg,1,0 Pfarrstelle I Ost, Modus A, zum zweiten Mal
Groß-Zimmern, 1,0 Pfarrstelle I (Ost), Modus A
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Weitere Gemeindepfarrstellen

In der Juni-Ausgabe des Amtsblatts fehlten die Hinweise auf neu ausgeschriebene Gemeindepfarrstellen. Dies wird nunmehr nachgeholt. Die Bewerbungsfrist für die nachstehenden Gemeindepfarrstellen endet mit Ablauf des 28. Juli 2022.
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Nord-Nassau

Dekanat Westerwald
Liebenscheid, 1,0 Pfarrstelle, Modus C
Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung, zum wiederholten Mal
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Oberhessen

Dekanat Vogelsberg
Crainfeld-Grebenhain, 1,0 Pfarrstelle, Modus B, zum zweiten Mal
Dekanat Wetterau
Södel, 1,0 Pfarrstelle im Kooperationsraum Wetterau Ost, Modus C
Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung, zum wiederholten Mal
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Rheinhessen und Nassauer Land

Dekanat Ingelheim-Oppenheim
Bingen, 1,0 Pfarrstelle I, Christuskirchengemeinde, Modus A, zum wiederholten Mal
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Rhein-Main

Dekanat Hochtaunus
Bad Homburg, Christuskirchengemeinde, 0,5 Pfarrstelle, Modus C
Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung, zum zweiten Mal
Grävenwiesbach, 0,5 Pfarrstelle I, Modus A, zum zweiten Mal
Hausen-Westerfeld, 1,0 Pfarrstelle, Modus A, zum zweiten Mal
Merzhausen-Lauken, 0,5 Pfarrstelle, Modus A, zum zweiten Mal
Weilnau, 0,5 Pfarrstelle, Modus B, zum zweiten Mal
Dekanat Wiesbaden
Wiesbaden-Klarenthal, 1,0 Pfarrstelle, Modus A
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Starkenburg

Dekanat Bergstraße
Mörlenbach, 1,0 Pfarrstelle, Modus C
0,5 Pfarrstelle zur Verwaltung befristet bis zum 31.12.2024
Die Besetzung der Pfarrstelle erfolgt durch die Kirchenleitung, zum zweiten Mal
Dekanat Darmstadt
Weiterstadt-Braunshardt und Gräfenhausen-Schneppenhausen, 1,0 Pfarrstelle III bis zum 31. Dezember 2024, Modus A (0,5 Pfarrstelle III ab 1. Januar 2025)
Dekanat Odenwald
Beerfelden III/Schöllenbach-Bullau, 1,0 Pfarrstelle, Modus A, zum zweiten Mal
Lützelbach, Bergkirchengemeinde, 1,0 Pfarrstelle, Modus A, zum zweiten Mal
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Gemeindepfarrstellen in der Evangelischen Kirche im Rheinland

Kirchenkreis an Lahn und Dill
Lützellinden, 0,5 Pfarrstelle, https://luetzellinden.ekir.de
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Pfarrstellen in der Diakonie

Stiftung Innere Mission Darmstadt
Theologische Vorständin/Theologischer Vorstand, (m/w/d)
Bewerbungen bis zum 22. August 2022 per E-Mail an:
wolf.moenner@matthaeus-muensterberg.de
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Kirchenmusikstellen

Zentrum Verkündigung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau
Referatsstelle Popularmusik (50 %) mit den Schwerpunkten Chor und PopPiano
www.ekhn.de/ueber-uns/berufsperspektiven-stellen/stellenboerse.html
Evangelische Kirchengemeinde Fernwald-Steinbach
Chorleiterin/Chorleiter für den Ev. Frauenchor, und den Frauenchor „Gospel and more“, 28 Std./Monat (für Vorbereitung, Chorproben und kirchl. Auftritte etc.)
www.ekhn.de/ueber-uns/berufsperspektiven-stellen/stellenboerse.html
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Regionale Stellen

Evangelisches Dekanat Bergstraße
Referenten/Referentin für Öffentlichkeitsarbeit, 100 %-Stelle, unbefristet (39 Stunden/Woche), (m/w/d)
www.ekhn.de/ueber-uns/berufsperspektiven-stellen/stellenboerse.html
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Gemeindepädagogikstellen

Die nachfolgenden Stellenausschreibungen finden Sie online in der Stellenbörse der EKHN unter:
Evangelisches Dekanat
Gießener Land
Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation (m/w/d), 100 %-Stelle, unbefristet, 1. Ausschreibung
Evangelisches Dekanat
Gießener Land
Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation (m/w/d), 50 %-Stelle, unbefristet, 1. Ausschreibung
Evangelisches Dekanat
Wetterau
Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation für die Offene und Schulbezogene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Butzbach im Café Kanne (Degerfeld) und an der Schrenzerschule (m/w/d), 100 %-Stelle, befristet bis 31. März 2023, 1. Ausschreibung
Evangelisches Dekanat
Hochtaunus
Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation (m/w/d), 75 %-Stelle, befristet für Dauer von Elternzeit voraussichtlich bis 6. August 2023, 3. Ausschreibung
Evangelisches Stadtdekanat
Frankfurt und Offenbach
Gemeindepädagogin/Gemeindepädagoge oder Gemeindediakonin/Gemeindediakon oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter mit gemeindepädagogischer Qualifikation für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (m/w/d), 50 %-Stelle, unbefristet, 1. Ausschreibung