.Ordnung
§ 1
§ 2
§ 3
Geltungszeitraum von: 01.10.2013
Geltungszeitraum bis: 16.03.2016
Ordnung
über die Entschädigung der Mitglieder des Kirchengerichts für Mitarbeitervertretungssachen, der Schlichtungsstelle und des Schlichtungsausschusses der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Hessen
(Entschädigungsordnung – EntschO)1#
Vom 11. September 2013
Der Aufsichtsrat der Diakonie Hessen – Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e. V. hat folgende Ordnung erlassen:
####§ 1
Aufwandsentschädigung
(1) 1Die Vorsitzenden des Kirchengerichts für Mitarbeitervertretungssachen, der Schlichtungsstelle und des Schlichtungsausschusses der Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werks erhalten eine Aufwandsentschädigung unter Berücksichtigung ihrer Beanspruchung in Höhe von 205,- EUR. 2Sie wird grundsätzlich für jedes im jeweiligen Eingangsregister geführte Verfahren gezahlt. 3Parallelverfahren werden unabhängig von den im Eingangsregister geführten Verfahren durch eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von insgesamt 260,- EUR abgegolten.
(2) 1Endet ein Verfahren durch Rücknahme oder Erledigungserklärung, wird die Hälfte der Aufwandsentschädigung gezahlt. 2Dies gilt nicht, wenn die Erklärung über die Rücknahme oder Erledigung in der mündlichen Verhandlung abgegeben wird.
(3) Tritt eine Stellvertretung in ein Verfahren ein, erhält das ordentliche Mitglied die verminderte Aufwandsentschädigung nach Absatz 2 Satz 1.
#§ 2
Reisekosten
Das Diakonische Werk erstattet den Mitgliedern des Kirchengerichts, der Schlichtungsstelle und des Schlichtungsausschusses der Arbeitsrechtlichen Kommission auf Nachweis die entstandenen Reisekosten auf Basis der geltenden Reisekostenbestimmungen.
#§ 3
Inkrafttreten
(1) Diese Ordnung tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten die bisherigen Bestimmungen über die Vergütung der Vorsitzenden des Kirchengerichts der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck für den Bereich des Diakonischen Werkes sowie der Vorsitzenden der Schlichtungsstelle und der Erweiterten Schlichtungsstelle des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau außer Kraft.