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Satzung
Wirtschaftsbetrieb Zentrum Verkündigung

Vom 15. Dezember 2011

(ABl. 2012 S. 63)

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§ 1
Geltungsbereich, Rechtsform

( 1 ) Die Satzung gilt für den Wirtschaftsbetrieb des Zentrums Verkündigung.
( 2 ) Der Betrieb wird als wirtschaftliches Sondervermögen ohne eigene Rechtspersönlichkeit im Zentrum Verkündigung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau geführt.
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§ 2
Name, Sitz

( 1 ) Der Wirtschaftsbetrieb führt im Geschäftsverkehr den Namen „Wirtschaftsbetrieb Zentrum Verkündigung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau“.
( 2 ) Der Sitz des Betriebes ist Frankfurt am Main.
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§ 3
Zweck

( 1 ) Der Wirtschaftsbetrieb verfolgt ausschließlich kirchliche und nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
( 2 ) Der Wirtschaftsbetrieb verwirklicht diese Zwecke insbesondere durch:
  1. die Herausgabe von Materialien und Arbeitshilfen zur Unterstützung des kirchlichen Verkündigungsdienstes,
  2. die Herausgabe von kirchlichen Periodika.
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§ 4
Geschäftführung

( 1 ) Der Wirtschaftsbetrieb wird durch eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer geleitet. Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer wird von der Leiterin oder dem Leiter des Zentrums Verkündigung bestellt.
( 2 ) Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer führt die laufenden Geschäfte des Wirtschaftsbetriebs.
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§ 5
Vertretungsberechtigung

Im Rahmen ihrer oder seiner Aufgaben vertritt die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau in Angelegenheiten des Wirtschaftsbetriebes im Rechtsverkehr.
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§ 6
Beirat

( 1 ) Zur Unterstützung und inhaltlichen Begleitung des Wirtschaftsbetriebes kann ein Beirat gebildet werden. Die Zusammensetzung, die Funktionsweise und die Aufgaben des Beirats werden im Bedarfsfall durch eine Geschäftsordnung geregelt.
( 2 ) Der Beirat hat insbesondere folgende Aufgaben:
  1. Beratung des Jahresberichts, insbesondere in Bezug auf die wirtschaftliche Lage des Wirtschaftsbetriebes,
  2. Abgabe von Empfehlungen zur Ausrichtung und den Zielsetzungen des Wirtschaftsbetriebes.
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§ 7
Vermögen des Wirtschaftsbetriebes

( 1 ) Der Wirtschaftsbetrieb ist finanzwirtschaftlich als Sondervermögen der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau zu verwalten. Es wird eine Sonderkasse eingerichtet.
( 2 ) Das Stammkapital des Wirtschaftsbetriebes einschließlich der Sacheinlagen ergibt sich aus der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2008.
( 3 ) Die Geschäftsführung hat auf die Erhaltung des Sondervermögens zu achten.
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§ 8
Wirtschaftsjahr

Das Wirtschaftsjahr des Wirtschaftsbetriebes ist das Haushaltsjahr der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.
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§ 9
Wirtschaftsplan, Buchführung

( 1 ) Für jedes Wirtschaftsjahr ist vor dessen Beginn von der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Er besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und dem Finanzplan. Die Mitarbeitenden des Zentrums Verkündigung, die ganz oder zum Teil für den Wirtschaftsbetrieb tätig werden, werden in den Erläuterungen zum Finanzplan benannt. Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan trifft die Kirchensynode.
( 2 ) Der Wirtschaftsbetrieb hat seine Bücher nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung zu führen. Die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über Buchführung, Inventar und Aufbewahrung finden Anwendung.
( 3 ) Der Wirtschaftsbetrieb hat die für eine Kosten-Leistungs-Rechnung erforderlichen Unterlagen zu führen.
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§ 10
Jahresabschluss, Lagebericht

( 1 ) Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anlagenverzeichnis sowie einem Lagebericht ist innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres der Leiterin oder dem Leiter des Dezernates Kirchliche Dienste in der Kirchenverwaltung durch die Zentrumsleitung vorzulegen.
( 2 ) Überschüsse des Wirtschaftsbetriebes werden an das Zentrum Verkündigung abgeführt und stehen dort für Projektarbeiten des Zentrums zur Verfügung; Verluste werden innerhalb des Budget des Zentrums Verkündigung zum Ausgleich gebracht.
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§ 11
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.