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Leitlinien zur Seelsorgeausbildung von Ehrenamtlichen
in der Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge (SAvE)

Vom 14. Dezember 2006

(ABl. 2007 S. 37)

Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat die folgenden Leitlinien beschlossen:
Nach evangelischem Verständnis sind Christinnen und Christen in die direkte Gemeinschaft mit Gott berufen und zum Dienst in der Welt beauftragt. Deshalb bedarf es für die kirchliche Praxis Vereinbarungen, die das Verhältnis von hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern zu ehrenamtlich in der Seelsorge Tätigen bestimmen.
Seelsorge ist eine der grundlegenden Funktionen der evangelischen Kirche. Sie gehört zu den Aufgaben von Pfarrerinnen und Pfarrern und ist ein wesentlicher Bestandteil deren Profession. Auch gemeindepädagogisch Mitarbeitende können für den Seelsorgedienst beauftragt werden.
Daneben sind in der EKHN in vielen Bereichen auch Ehrenamtliche seelsorglich tätig. Sie engagieren sich in den Kirchengemeinden sowie in der Telefon-, Hospiz-, Notfall-, Altenheim- und Klinikseelsorge. Besonders unter den heutigen Bedingungen einer säkularen Gesellschaft braucht die evangelische Kirche das Zeugnis der Christinnen und Christen in der Öffentlichkeit.
Ziel dieser Leitlinien ist es,
  • für die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau einen gemeinsamen Standard zur Ausbildung von Ehrenamtlichen im Bereich der Alten-, Kranken- und Hospizseelsorge aufzustellen;
  • den Hauptamtlichen einen Ausbildungsleitfaden an die Hand zu geben, um Ehrenamtliche in Seelsorge auszubilden, die in Gemeinde, Altenheim, Hospiz und Klinik eingesetzt werden können;
  • die Zuordnung der ehrenamtlich in der Seelsorge Mitarbeitenden zu den hauptamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern zu beschreiben.
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1. Grundwerte in der Seelsorge

Seelsorge ist eine der grundlegenden Funktionen der evangelischen Kirche. Sie ist wache Aufmerksamkeit für den anderen. Sie nimmt den Menschen in seiner Situation ernst und an und begleitet Menschen mit dem Ziel, dass sich neue Perspektiven eröffnen.
Das Evangelium von Jesus Christus verkündet die Liebe Gottes zu den Menschen:
Also hat Gott die Welt geliebt, dass er seinen eingeborenen Sohn gab,
damit alle, die an ihn glauben, nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben.
Johannes 3,16
Das Evangelium erzählt auch von der Zuwendung der Menschen zueinander, die zugleich Hinwendung zu Jesus Christus bedeutet:
Ich bin hungrig gewesen, und ihr habt mir zu essen gegeben.
Ich bin durstig gewesen, und ihr habt mir zu trinken gegeben.
Ich bin ein Fremder gewesen, und ihr habt mich aufgenommen.
Ich bin nackt gewesen, und ihr habt mich gekleidet.
Ich bin krank gewesen, und ihr habt mich besucht.
Ich bin im Gefängnis gewesen, und ihr seid zu mir gekommen.
Was ihr getan habt einem von diesen meinen geringsten Geschwistern,
das habt ihr mir getan.
Matthäus 25,35-36.40b
Seelsorge weiß um das Fragmentarische des Lebens. Somit begleitet sie auch in Situationen, die nicht änderbar sind, und hält die Spannung und den Schmerz mit aus. Sie gibt Zeugnis davon, dass wir Menschen Gott um Annahme in unserer Gebrochenheit und um Vergebung unserer Schuld bitten können.
Die Mitarbeitenden in der Seelsorge achten andere Wert- und Glaubensüberzeugungen, ohne sich selbst zu verleugnen. 10 In der jeweiligen Seelsorgesituation ist zu klären, welchen Auftrag das Gegenüber erteilt, wie dieser Auftrag für beide Seiten durchsichtig gemacht werden kann und ob und wie dieser Auftrag erfüllt wird.
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2. Profil der Tätigkeit der ehrenamtlich Mitarbeitenden in der Seelsorge

Ehrenamtliche ersetzen nicht Hauptamtliche in der Seelsorge. In den reformatorischen Kirchen steht das Verhältnis von Ordinierten und dem „Priestertum aller Gläubigen“ in einer fruchtbaren Spannung zueinander. Ordinierte verantworten die theologische Tiefe und repräsentieren die kirchliche Ordnung. Ehrenamtliche verbreitern die Präsenz von Seelsorge in der Alltagswelt und bieten eine Alternative zum Kontakt mit der „Amtsperson“ der Pfarrerin oder des Pfarrers. Ihre Tätigkeit ist grundlegend in dem Auftrag der „Kommunikation des Evangeliums“ an alle Christinnen und Christen begründet.
Während ihrer Ausbildung sind die Ehrenamtlichen einer Pfarrperson als Mentorin oder Mentor zugeordnet. Die Ausbildung wird vertraglich geregelt.
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3. Ziele der Ausbildung

In der Ausbildung der Ehrenamtlichen werden folgende Ziele verfolgt:
  • Erwerben von theologischem Wissen und Auseinandersetzen mit zentralen theologischen Themen
  • Auseinandersetzen mit verschiedener Seelsorgetheorien
  • Die Fähigkeit fördern, Menschen in Glaubens- und Sinnkrisen beizustehen
  • Fachliche Kenntnisse erwerben zu Krankheit, Altern, Sterben, Tod, Trauer und zum Umgang mit Konflikten
  • Bereitschaft und Fähigkeit stärken, um Menschen aufsuchen und ihnen vorurteilsfrei begegnen zu können
  • eigene Gefühle, Reaktionen und Bedürfnisse wahrnehmen und damit umgehen können
  • die eigenen Möglichkeiten und Grenzen einschätzen lernen
  • die Möglichkeiten des Gesprächsangebotes realistisch sehen
  • die Themen der Gesprächspartner wahrnehmen und im Gespräch darauf eingehen
  • den Seelsorgeauftrag klären
  • Einüben in liturgisches Handeln, z. B. beten, singen, segnen im Rahmen der Seelsorge
  • Erwerben von Grundwissen der Psychologie
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4. Die Kursleitenden

Den kirchlichen Auftrag zur Ausbildung von Ehrenamtlichen erhalten Seelsorgerinnen und Seelsorger mit mehrjähriger Berufserfahrung in der Seelsorge.
Sie müssen über weiterführende Ausbildungen verfügen:
  • mindestens zwei Kurse in Klinischer Seelsorge-Ausbildung, von denen ein Kurs durch ein Äquivalent von Gestaltseelsorge, Systemischer Seelsorge, Psychodrama u. a. ersetzt werden kann.
  • Sie nehmen an einer Einführung in das SAvE-Modell der EKHN teil.
  • Sie sind bereit, mit Ehrenamtlichen zusammen zu arbeiten und sie zu fördern.
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5. Auswahl

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5.1 Kriterien

Bei der Zulassung zur Ausbildung sind folgende Voraussetzungen zu berücksichtigen:
  • die Bereitschaft, den seelsorglich-diakonischen Dienst auf der Grundlage des Evangeliums und in Loyalität zur evangelischen Kirche zu tun
  • die Bereitschaft, in einem begrenzten Praxisfeld – z. B. in einer Klinik, im Altenheim, im Hospiz oder in einer Gemeinde – die Aufgabe zur Seelsorge zu übernehmen und sich aktiv in der Ausbildungsgruppe zu beteiligen
  • Klärung der Motivation
  • Anerkennen der besonderen Bedingungen des jeweiligen Praxisfeldes
  • die Verpflichtung zur Schweigepflicht unterzeichnen
  • die Fähigkeit, in einer Gruppe zu lernen
  • psychische Stabilität und Belastbarkeit sowie geistige Flexibilität
  • die Bereitschaft, den anderen Menschen vorurteilsfrei anzunehmen
  • Sensibilität für eigene und fremde Gefühle
  • die Fähigkeit, sich sprachlich klar mitzuteilen
  • Kontaktbereitschaft und Kontaktfähigkeit
  • Lernfähigkeit und Bereitschaft zur Entwicklung der eigenen Persönlichkeit
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5.2 Auswahlverfahren

Die Ausbildung in Seelsorge wird als ein offenes Angebot bekannt gegeben. Damit die Personen, die sich bewerben, und die Auswählenden über die Teilnahme an der Ausbildung entscheiden können, ist ein Auswahlverfahren nötig, das u. a. folgende Elemente enthält:
  • Vorstellung der Tätigkeit in der Seelsorge
  • Information über die Praxisfelder
  • Vorstellung von Lerninhalten
  • Kennen lernen von Gruppenarbeit
  • ggf. Einzelgespräch
Die Auswählenden sind in der Regel die, die den Kurs leiten. Sie verantworten auch die Arbeit im Praxisfeld bzw. regeln die Mentorenschaft für die Auszubildenden.
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6. Ausbildung

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6.1 Ausbildungsrahmen

Alle Teilnehmenden des Ausbildungskurses werden in einem Gottesdienst zu ihrem Dienst während des Praktikums beauftragt. In einer schriftlichen Vereinbarung werden die folgenden Rahmenbedingungen des Kurses aufgeführt:
  • Das Praxisfeld wird benannt.
  • Die Auszubildenden werden von einer Mentorin oder einem Mentor im Praxisfeld begleitet.
  • Im Praxisfeld werden regelmäßig Besuche durchgeführt (mindestens 50 Stunden).
  • Die Dauer der Ausbildung beträgt 90 Arbeitseinheiten zu jeweils 45 Minuten.
  • Zwei Gesprächsprotokolle werden angefertigt.
  • Mindestens eine Andacht wird in der Ausbildungsgruppe gestaltet.
  • Die regelmäßige Teilnahme an Seminarsitzungen und Blockveranstaltungen am Wochenende ist verpflichtend.
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6.2 Arbeit an der eigenen Person

Das wichtigste „Handwerkszeug“ in der Seelsorge ist die eigene Person. Das bedeutet:
  • die verschiedenen Aspekte der eigenen Motivation für die Tätigkeit in der Seelsorge klären
  • Wahrnehmung entwickeln für die Möglichkeiten und die Grenzen der eigenen Person in der Beziehung zum Gesprächspartner
  • sensibel werden für eigenes und fremdes Erleben und Verhalten
  • sich mit den Zielvorstellungen des Praxisfeldes kritisch auseinandersetzen und bereit sein, im Praxisfeld loyal mitzuarbeiten
  • den überlieferten Glauben der Kirchen kennen lernen und eigene Glaubenserfahrungen reflektieren
  • im Evangelium gegründete Werte und Normen als Korrektiv eigener und gesellschaftlicher Verhaltensweisen begreifen.
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6.3 Gesprächsführung – Lernen in der Gruppe

Seelsorge ereignet sich überwiegend im Gespräch. In der Lerngruppe soll das Gespräch geübt und reflektiert werden, um
  • vertraut zu werden mit den Grundhaltungen und Fertigkeiten der Gesprächsführung (aktives Zuhören),
  • aufmerksam zu werden für sprachliche und nicht sprachliche Ausdrucksformen,
  • das Gespräch durch unterschiedliche Interventionsformen strukturieren zu können.
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6.4. Reflexion

Die eigene Haltung und die des Gegenübers sind geprägt u. a. durch Lebensalter, Geschlecht, Beruf, Familienstand, Wertvorstellungen, Krankheitserleben. Für das Gelingen des Gespräches ist es wichtig zu reflektieren
  • den Kontext, in dem Seelsorge geschieht
  • den Hintergrund und die Situation der Menschen.
Um diese unterschiedlichen Aspekte zu erarbeiten, werden Erfahrungen und Erkenntnisse aus Theologie, Psychologie und Soziologie herangezogen.
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7. Abschluss der Ausbildung

Am Ende der Ausbildung wird der persönliche Ausbildungsweg in einem Abschlussgespräch ausgewertet. Bei erfolgreichem Abschluss wird den Teilnehmenden ein Zertifikat im Rahmen eines Gottesdienstes überreicht.
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8. Beauftragung nach der Ausbildung

Für den ehrenamtlichen Dienst können Mitglieder einer christlichen Kirche (ACK) beauftragt werden.
Die Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungskurses können in der Gemeinde, im Krankenhaus oder Altenheim ihren Dienst tun. Die Einsatzplanung, die Dienst- und Fachaufsicht werden durch die Pfarrerin oder den Pfarrer wahrgenommen, der die seelsorgliche Tätigkeit vor Ort dem Dekanat gegenüber zu verantworten hat. Der Pfarrer bzw. die Pfarrerin beauftragt die ehrenamtliche Mitarbeitende bzw. den ehrenamtlich Mitarbeitenden nach Absprache mit der zuständigen Dekanin bzw. dem zuständigen Dekan in einem Einführungsgottesdienst.
Über die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen. Sie beschreibt den Einsatzort, die Verankerung der seelsorglichen Tätigkeit in der jeweiligen Institution, die wöchentlichen Besuchszeiten und die Regelung der Praxisbegleitung bzw. der Supervision.
Die Vereinbarung gilt in der Regel für zwei Jahre. Am Ende des Vertragsjahres findet ein Bilanzierungsgespräch statt. Verlängerungen der Vereinbarung sind möglich und anzustreben.
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9. Inkrafttreten

Diese Leitlinien treten am 1. Januar 2007 in Kraft.