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Richtlinien des Fonds zur Überwindung von Fremdenfeindlichkeit

Vom 28. Mai 1996

(ABl. 1996 S. 187), geändert am 18. Dezember 2001 (ABl. 2002 S. 49)

Fremdenfeindlichkeit und Rassismus sind mit dem biblischen Menschenverständnis nicht zu vereinbaren, nach dem jeder Mensch ein Ebenbild Gottes ist. Jesus hat sich selbst mit Fremden identifiziert und dazu aufgerufen, Fremde anzunehmen. Die Überwindung von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus ist ein genuiner kirchlicher Auftrag.
Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau hat am 2. Dezember 1992 DM 200 000,– für einen Fonds zur Überwindung von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus bewilligt und im Oktober 1995 beschlossen, den Fonds zur Überwindung von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus weiterzuführen.
Der Fonds hat dazu beigetragen, vorrangig innovative Projekte im Bereich der EKHN zu fördern. Durch den Fonds können Anteil-Finanzierungen erfolgen, die für die Träger von großer Bedeutung sind, da sie ermutigend wirken und es anderen Zuschussgebern erleichtern, ihrerseits finanzielle Hilfen zu geben. Der Fonds ist ein Zeichen dafür, dass sich die EKHN für beispielhafte Projekte zur Überwindung von Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus einsetzt.
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1. Ziele

Die Mittel sollen Projekten im Bereich der EKHN zugute kommen, die dem Ziel dienen,
  1. Vorurteile gegenüber Menschen fremder Herkunft, Kultur oder Religion durch unmittelbare Begegnung abzubauen, z.B. interkulturelle Dialoge und Seminare,
  2. zeichenhaft deutlich zu machen, wie auf dem Boden des Evangeliums im sozialen Kontext des Wohnortes und der Nachbarschaft, der Schulen, der Arbeitswelt und der Freizeitbereiche Grenzen überbrückt werden und Gemeinsamkeiten entstehen können, z. B. durch die Arbeiten interkultureller Räte oder Runder Tische zur Überwindung von Fremdenfeindlichkeit,
  3. die Diskussion zu versachlichen durch die Weitergabe von Informationen und durch Unterstützung von Aktivitäten im Rahmen von Kirchengemeinden und kirchlicher Einrichtungen wie der Erwachsenenbildung, Kinder- und Jugendarbeit, Diakonie, Ökumene und Mission oder durch Ausstellungen, Plakataktionen und Theateraufführungen zur Thematik,
  4. in den Gemeinden und in der Gesamtkirche die Fähigkeit und das Bewusstsein dafür zu stärken, dass Christinnen und Christen für das partnerschaftliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Nationalität, Religion, Sprache und Kultur mit verantwortlich sind, z. B. durch beispielhafte Veranstaltungen zur interkulturellen Woche, zur islamisch-christlichen Zusammenarbeit oder zu interreligiösen Begegnungen.
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2. Verfahren

Anträge sind schriftlich an den Interkulturellen Beauftragten zu richten. Dafür kann ein Merkblatt angefordert werden. Anträge sollen folgende Angaben enthalten:
  1. Träger, Art und Ziel der Maßnahme gemäß den angegebenen Zielvorgaben
  2. Dauer und erwartete Teilnehmendenzahl
  3. Kosten- und Finanzierungsplan mit Eigenmitteln und Angaben weiterer Zuschussgeber.
Anträge sollten spätestens vier Wochen vor dem Beginn einer Maßnahme eingehen. Begonnene Maßnahmen können nicht bezuschusst werden. Nicht kirchliche Antragsteller sollen eine Stellungnahme durch eine Kirchengemeinde oder kirchliche Einrichtung beifügen.
Die Anträge werden vom Interkulturellen Beauftragten in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Referenten der Kirchenverwaltung und bei Anträgen über 2500,– € in Absprache mit dem interkulturellen Arbeitskreis in der EKHN bearbeitet.
Zuwendungen werden durch einen schriftlichen Bescheid bewilligt.
Die Auszahlung erfolgt in der Regel nach der Zusendung eines Sachberichtes und einer zahlenmäßigen Abrechnung. Ausnahmen davon sind zu begründen.
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3. Finanzierung des Fonds

Der Fonds wird finanziert durch Mittel aus dem Haushalt der EKHN, durch Kollekten von Kirchengemeinden und durch Spenden.
Spenden werden erbeten auf das Konto Nr. 41 000 000 bei der Evangelischen Kreditgenossenschaft, BLZ 500 605 00, unter dem Kennwort „Fonds zur Überwindung von Fremdenfeindlichkeit“. Für Spenden werden Spendenbescheinigungen ausgestellt.