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Leitlinien für die Altenheimseelsorge
in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Vom 11. November 1997

(ABl. 1998 S. 32)

Die Kirchenleitung hat gemäß Artikel 48 Buchstabe n der Kirchenordnung folgende Leitlinien für die Altenheimseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau beschlossen:
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I. Grundsätzliches

Altenheimseelsorge sieht den ganzen Menschen mit dem liebenden und sorgenden Blick Jesu und bemüht sich, die Zuwendung Gottes in der besonderen Lebenssituation eines Heimes erfahrbar zu machen.
Die Seelsorge in stationären und teilstationären Einrichtungen der Altenhilfe (im folgenden „Altenheim“ genannt) gehört zu den der Kirche aufgetragenen Diensten. Seelsorge ist hierbei umfassend gemeint und schließt neben der geistlichen Begleitung auch Gottesdienst und andere gemeindliche Lebensformen ein.
Altenheimseelsorge geschieht in der eigenständigen Verantwortung der Kirchengemeinde oder durch hauptamtlich beauftragte Seelsorger/innen.
Altenheimseelsorge repräsentiert Kirche in einer nicht-landeskirchlichen Institution. Sie ist aufsuchende Kirche.
Altenheimseelsorge stellt sich der ethischen Verantwortung für menschenwürdiges Leben im Alter in einer sich verändernden Gesellschaft.
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II. Aufgaben der Altenheimseelsorge

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§ 1
Besuche

Besuche sind ein wesentlicher Teil der Seelsorge im Heim. Das Leben alter Menschen im Heim kann bestimmt sein
  • von Sinneserfahrung und Geborgenheit;
  • von Dankbarkeit für Lebensgeleit und Lebensglück;
  • von Bindung zur Familie und von Freundschaft;
  • vom Absterben familiärer Beziehungen, von Isolierung und Vereinsamung;
  • von Krisen des eigenen Selbstwertgefühls;
  • von der Erfahrung institutioneller Bedingungen;
  • von der Erfahrung eigener geistig-körperlicher Grenzen und seelischer Veränderungen;
  • von den Bedingungen des engen Zusammenlebens mit anderen Menschen bei eigenen Anpassungsschwierigkeiten;
  • von Zusammenleben mit gänzlich verwirrten Menschen auf begrenztem Raum, das als bedrohlich erlebt werden kann;
  • von der häufigen Begegnung mit altersbedingten Behinderungen, Krankheit und Sterben;
  • von der Auseinandersetzung mit eigenem Sterben und Tod.
Besuche geschehen regelmäßig oder aus besonderen Anlässen. Sie bieten den alten Menschen die Möglichkeit, im seelsorgerlichen Gespräch
  • im Glauben zu wachsen;
  • Krisen durchzustehen;
  • Rückblick auf ihr Leben zu halten (Lebensbilanz) und ihre Vergangenheit anzunehmen;
  • um Verlorenes zu trauern;
  • unabwendbares Leid auszuhalten und
  • Konflikte zu lösen.
Seelsorge begleitet Menschen auch in ihrem Sterben und eröffnet ihnen die Hoffnung des christlichen Glaubens.
Seelsorge bei altersverwirrten Menschen setzt in besonderer Weise Kontinuität und Intimität der Beziehungen (Joh. 15,4) voraus. Die Seelsorger/innen sehen sie als Menschen mit individueller Gefühlswelt und Lebensgeschichte.
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§ 2
Gottesdienste und Andachten

Die im Altenheim wohnenden und arbeitenden Frauen und Männer versammeln sich zum Gottesdienst als Gemeinde im Heim.
Gottesdienste und Andachten werden als Feier dieser Gemeinde in regelmäßigen Abständen in dafür geeigneten Räumen gehalten.
Gottesdienstliche Feier und Verkündigung des Evangeliums erfolgen in situationsgemäßer Gestaltung. Vertraute Gottesdienstformen, Texte und wiedererkennbare Symbolik werden aufgenommen.
Gottesdienste bei altersverwirrten Menschen erfordern besondere Formen kirchlichen Handelns. Die Sinnlichkeit als Modus der Inkarnation ist neu zu erschließen:
„Schmecket und sehet, wie freundlich der Herr ist“ (Ps. 34,9): „Du salbest mein Haupt mit Öl“ (Ps. 23,5).
Bei der Feier des Abendmahls soll die den einzelnen geltende Zuwendung Gottes, wie auch der Gemeinschaft stiftende Charakter zum Ausdruck kommen. Das Abendmahl wird in der Gottesdienstgemeinschaft, in Gruppen auf Stationen und als Krankenabendmahl im Zimmer regelmäßig angeboten.
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§ 3
Seelsorge in der Gruppe

Die Seelsorge in der Gruppe dient der Förderung und Stärkung der Einzelnen und der Gemeinschaft.
Sie geschieht durch:
  • Gespräche über Glauben und Leben
  • biblisches Gespräch
  • Gruppengespräche zur Klärung persönlichen Erlebens
  • Meditation zu Bild, Musik, Text usw.
  • Feiern und Feste
  • Gruppenarbeit und gesellige Veranstaltungen.
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§ 4
Beitrag zur Gemeinsamkeit

Altenheimseelsorge nimmt am Leben im Altenheim Anteil und bemüht sich um Integration aller. Sie bietet ihre Mitwirkung bei Heimveranstaltungen an.
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§ 5
Schriften

Schriften ermöglichen eine Verbindung zur Kirche und eine seelsorgerliche Begegnung über die unmittelbare Anwesenheit der Seelsorger/innen hinaus. Sie können die persönliche Kontaktaufnahme vorbereiten und begleiten. Sie umfassen:
  • Begrüßungsschreiben beim Einzug
  • Geburtstagsgrüße
  • Rundbriefe
  • Beiträge in der Heimzeitung
  • Verteilschriften usw.
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§ 6
Kontakt zur Institution

Altenheimseelsorge geschieht innerhalb der Institution Heim. Sie bemüht sich um Kontakt zu Heimleitung, Heimbeirat, weiteren Verantwortungsträgern des Hauses und auch der Heimträger.
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§ 7
Seelsorgerliche Begleitung der Mitarbeiter/innen im Altenheim

Altenheimseelsorge begleitet und stärkt die Mitarbeiter/innen, die den Bewohner/innen am nächsten sind und in besonderer Weise mit deren Situation konfrontiert werden. Sie sucht die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit ihnen und macht ihnen das Angebot von Seelsorge und Beratung.
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§ 8
Aus- und Fortbildung von Mitarbeiter/innen im Altenheim

Altenheimseelsorge umfasst das Angebot von Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter/innen. Inhalte von Kursen und Seminaren sind z.B. Glaubensfragen, Sterbebegleitung, Selbstverständnis der Mitarbeiter/innen.
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§ 9
Seelsorgerliche Begleitung der Angehörigen

Altenheimseelsorge steht den Angehörigen bei, die durch die gesundheitlichen Veränderungen und den Heimaufenthalt ihres Familienmitglieds verunsichert sind. Sie ist ein Rahmen, in dem diese Gefühle geäußert werden können. Sie geschieht in Einzelgesprächen oder in Gesprächskreisen, z.B. Selbsthilfegruppen.
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§ 10
Seelsorgerliche Begleitung der Besuchsdienstgruppen

Altenheimseelsorge bietet den Besuchsdienstgruppen seelsorgerliche Begleitung, Ausbildung und Beratung an.
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§ 11
Zusammenarbeit in der Altenheimseelsorge

Altenheimseelsorge geschieht in der Zusammenarbeit aller zu diesem Dienst beauftragten Gruppen und Personen.
Diese Zusammenarbeit vollzieht sich von Seiten der hauptamtlichen Altenheimseelsorge durch
  • Beratung der Kirchengemeinde in Fragen der Seelsorge,
  • Hilfen für den gemeindlichen Besuchsdienst,
  • Mitarbeit bei gemeindlichen Veranstaltungen (z.B. Konfirmandenunterricht, Gemeindekreise).
Die Kirchengemeinde sorgt dafür, dass sie bei Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen im Heim mitwirkt, und dass die Heimbewohner/innen zu Gemeindeveranstaltungen eingeladen werden.
In die Zusammenarbeit sollen auch andere christliche Gemeinden am Ort einbezogen werden.
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§ 12
Beziehungen zu Einrichtungen im Bereich der Altenhilfe

Altenheimseelsorge bemüht sich um den Informationsaustausch mit kirchlichen und staatlichen Einrichtungen in der ambulanten und stationären Altenhilfe und bietet ihnen Zusammenarbeit an.
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§ 13
Inkrafttreten

Diese Leitlinien treten mit Wirkung vom 1. Januar 1998 in Kraft.